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Begutachtungsleitfaden Strukturprüfungen Krankenhaus veröffentlicht

Im Zuge der aktualisierten StrOPS-Richtlinie 2022 ist nun auch der Begutachtungsleitfaden angepasst worden.

Die neue Gliederung der Antragsarten wurde darin übernommen. Die neuen Antrags- und Prüfungsarten, insbesondere das zweizeitige Prüfverfahren mit einer Planungsprüfung und einer anschließenden Strukturprüfung, werden erläutert und mit praktischen Beispielen ergänzt.

Aufgrund der Aktualisierung im OPS-Katalog 2022 entfallen die Strukturmerkmalsbeschreibungen (SMB) 25, 34 und 39. Neu aufgenommen wurden die SMB 47, 48, 49 und 51.
Redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen an den SMB 01, 04, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 24, 27, 33, 36, 37, 40, 42, 43.

Bei den SMB 24 und 43 erfolgte hinsichtlich der jeweiligen „Vertretung“ eine inhaltliche Änderung aufgrund einer Klarstellung des BfArM im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens der StrOPS-Richtlinie. Bei der SMB 31 erfolgte eine Klarstellung hinsichtlich einer möglichen Rufbereitschaft.

Die Antragsstellung zum Kode OPS 8-01a unter 2.4.3.2 Neue OPS Kodes (Seite 14) wurde an die Regelung 4.1.4 der StrOPS-RL angepasst, sodass der Kode OPS 8-01a nur als erneute oder erstmalige Leistungsvereinbarung beantragt werden kann. Unter 4.3. Wiederholungsprüfung nach Mitteilung der Nichteinhaltung von Strukturmerkmalen (Seite 25) wird klargestellt, dass die Begutachtung auf der Grundlage der Richtlinienversion erfolgt, auf deren Basis die vormalige Bescheinigung ausgestellt wurde.

Hier geht es zum Begutachtungsleitfaden.

Bildnachweis: iStock

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