Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler prüfen die spezialisierten Gutachterteams des Medizinischen Dienstes Nordrhein, ob die Behandlung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführt worden ist. Eine Statistik hierzu veröffentlicht der Medizinische Dienst Nordrhein bereits zum 10. Mal. Sie zeigt, dass sich gut zwei Drittel der vermuteten Behandlungsfehler auf stationäre Behandlungen beziehen. Der Grund dafür liegt insbesondere darin, dass die meisten Vorwürfe die operativen Fächer betreffen wie etwa die Fachgebiete Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Allgemeinchirurgie, gefolgt von den Fachgebieten Zahnmedizin, Frauenheilkunde sowie Innere Medizin.
Die Gesamtzahl der Gutachten in Nordrhein bleibt über die vergangenen Jahre weitgehend konstant, gleiches gilt für die Zahl der bestätigten Fälle. Zum Vergleich: Von den 1.486 vermuteten Behandlungsfehlern im Jahr 2011 bestätigte sich der Verdacht in 28,4 Prozent der Fälle. Im Jahr 2020 befassten sich die Gutachterteams mit ähnlichen Zahlen: 1.389 Verdachtsfälle und davon 24,4 Prozent bestätigte Behandlungsfehler. Bundesweit zeigt sich ein gleicher Trend: Insgesamt wurden im vergangenen Jahr mehr als 14.000 Gutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen erstellt, der sich etwa in jedem vierten Fall bestätigt hat.
Dabei können von der Häufigkeit der Vorwürfe in einem Fach keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Fehlerquote gezogen werden. Denn die Zahlen zeigen nur einen kleinen Ausschnitt an Behandlungsfehlern. Zahlreiche Fälle bleiben unbekannt: Zum einen werden sie in Deutschland nicht zentral erfasst; zum anderen werden sie von betroffenen Patientinnen und Patienten nicht als Fehler erkannt. Im Interesse der Patientinnen und Patienten plädieren die Medizinischen Dienste seit Jahren für eine neue Sicherheitskultur und mehr Transparenz, bei der Behandlungsfehler konsequent offengelegt, systematisch erfasst und ausgewertet werden. Viele Fehler könnten mit Sicherheitsmaßnahmen verhindert werden. Das gilt vor allem für die sogenannten Never Events. Das sind Fehler, die meistens schwere Folgen haben, aber einfach zu vermeiden wären wie zum Beispiel Seitenverwechslungen bei Operationen. Markierungen oder Checklisten könnten dies verhindern, werden aber nicht immer genutzt.
Hintergrund
Bundesweit wurden von der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste 14.042 Gutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen verfasst. Es handelt sich um den umfangreichsten Datensatz zu Behandlungsfehlern in Deutschland. Die Gutachten werden interessensneutral erstellt und sind für gesetzlich Versicherte kostenfrei. Erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten ist die Krankenkasse, da diese den Medizinischen Dienst zur Begutachtung eines Behandlungsfehlervorwurfs beauftragt.
Hier können Sie Presseinformation als pdf herunterladen
Weitere Informationen und Grafiken finden Sie auf der Schwerpunktseite "Behandlungsfehler"