Aus dem MDK Nordrhein ist der Medizinische Dienst Nordrhein geworden. Hintergrund der Änderung ist das „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ (MDK-Reformgesetz), das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Ein Ziel der Gesetzesreform ist es, die Medizinischen Dienste zu stärken und unabhängig von den Krankenkassen zu organisieren. Die Transparenz der Beratungs- und Begutachtungsaufgaben soll erhöht werden. Alle bisherigen 15 Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) werden nun als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts unter dem Namen „Medizinischer Dienst“ geführt. Mit der Organisationsänderung führt die Medizinischen Dienste auch ein neues Logo ein.
Im Frühjahr hatte sich bereits der neue Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Nordrhein konstituiert. Das 23-köpfige Gremium besteht aus 16 Vertreterinnen und Vertretern, die von den Verwaltungsräten oder Vertreterversammlungen der Kranken- und Pflegekassen gewählt worden sind. Fünf weitere Mitglieder sind auf Vorschlag der Interessenverbände der Patientinnen und Patienten und zwei auf Vorschlag der Berufsvertretungen der Ärztekammern und Pflegeberufe durch die Landesaufsicht benannt worden.
Im Zuge des Namenswechsels ändern sich auch die Adressen für Internet und E-Mail: Die neue Internetseite ist jetzt erreichbar unter www.md-nordrhein.de. Für die E-Mail-Adresse gilt folgendes Schema: vorname.nachname(at)md-nordrhein.de. Die bisherigen E-Mail-Adressen sind bis Ende des Jahres weiterhin gültig, sodass die Erreichbarkeit gewährleistet ist.