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Strukturprüfung 2022: BMG-Genehmigung liegt vor

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Richtlinie zu Krankenhaus-Strukturprüfungen 2022 mit Maßgaben und Hinweisen genehmigt. Die entsprechend angepasste Richtlinie mit allen Anlagen steht ab sofort auf den Seiten des Medizinischen Dienstes Nordrhein zur Verfügung.

Die Maßgaben und Hinweise des BMG betrafen die Anlagen 5a, 5b, 6a und 6b der Richtlinie. Um die Änderungen, die deshalb erfolgt sind, transparent zu machen, veröffentlicht der Medizinische Dienst zusätzlich die Anlagen 5a, 5b, 6a und 6b in einer Datei im Änderungsmodus.

Die OPS-Strukturprüfungen wurden mit dem MDK-Reformgesetz erstmals für das Jahr 2021 eingeführt. Damit wurde das bisherige System der Krankenhausrechnungsprüfungen umfassend reformiert. Ziel war, die kontinuierlich angestiegene Anzahl an Einzelfallabrechnungsprüfungen zu reduzieren.

Krankenhäuser mit Standort in Nordrhein können seit 2021 eine OPS-Strukturprüfung beim Medizinischen Dienst Nordrhein beantragen. Der Medizinische Dienst Nordrhein prüft die Einhaltung von Strukturmerkmalen und stellt dann dem Krankenhaus eine Bescheinigung darüber aus. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Krankenhäuser diese bestimmten OPS-Leistungen bei den Krankenkassen abrechnen können. Die zu prüfenden Strukturmerkmale sind im Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird.

Grundlage für die Begutachtung durch die Medizinischen Dienste ist eine jährlich zu aktualisierende und vom Medizinischen Dienst Bund zu erlassene Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“. Diese ist vom Bundesgesundheitsministerium zu genehmigen.

Bildnachweis: iStock

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