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Pflegebegutachtung

Um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit vorliegen, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst. Der Maßstab für die Begutachtung ist der Grad der Selbstständigkeit des Menschen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie selbstständig der Mensch seinen Alltag bewältigen kann.


Insgesamt erstellte Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes Nordrhein 2020:

295.963


Die meisten Gutachten betreffen sogenannte Erst- und Höherstufungsanträge. 22.140 Widerspruchsgutachten hat der Medizinische Dienst Nordrhein 2020 bearbeitet.

Qualitätsprüfung in Pflegeeinrichtungen

Bei der Qualitätsprüfung in einem Pflegeheim geht es dem Medizinischen Dienst vor allem um eine gute Pflege und medizinische Betreuung. Wie gut werden die pflegebedürftigen Menschen tatsächlich gepflegt? Einmal pro Jahr findet in allen Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten eine Qualitätsprüfung statt.

Insgesamt durchgeführte Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes Nordrhein 2020:

690

Versichertenbefragung

Seit sieben Jahren führen die Medizinischen Dienste eine bundesweit einheitliche Versichertenbefragung durch. Hierbei wird die Zufriedenheit der Versicherten und Angehörigen mit der Pflegebegutachtung abgefragt. 2020 haben sich 839 Personen in Nordrhein an der Befragung beteiligt. Das entspricht einer Rücklaufquote von rund 42 Prozent.

88,7% Gesamtzufriedenheit


88,7%

sind mit den Pflegebegutachtungen zufrieden
 


91,0 %

der Versicherten geben an, während der Begutachtung genügend Zeit gehabt zu haben, um die für sie wichtigsten Punkte zu besprechen

92 %


91,6 %

der Versicherten und Angehörigen bewerten den Umgang als respektvoll und einfühlsam.


91,5%

der Befragten empfinden die Gutachterinnen und Gutachter als kompetent.

 

Weiter auf hohem Niveau:
89 Prozent der Versicherten zeigen sich laut Umfrage zufrieden mit der Begutachtung.

Weitere Zahlen