Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden in den drei Videos in Gebärdensprache die wichtigsten Leistungen des Medizinischen Dienstes für Versicherte vorgestellt und die Navigation der Internetseite erklärt. Außerdem können gehörlose Menschen die "Erklärung zur Barrierefreiheit" als Gebärdenvideo abrufen. Neben den Videos in Gebärdensprache sind diese Inhalte auch in Leichter Sprache verfügbar.
Der Medizinische Dienst Nordrhein baut damit sein barrierefreies Informationsangebot im Internet für Menschen mit Beeinträchtigungen weiter aus. Für sehbehinderte Menschen ist die Seite bereits in großen Teilen technisch so angelegt, dass die Inhalte mit einem sogenannten Screen-Reader ausgelesen werden können.
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