Ombudsperson
Dirk Meyer ist Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Nordrhein. Der Verwaltungsrat berief den früheren Patientenbeauftragten NRW auf die neu eingerichtete Stelle.
Die Ombudsperson berichtet jährlich dem Vorstand und dem Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Nordrhein und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW als zuständige Aufsichtsbehörde. Der Bericht wird anschließend auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Nordrhein veröffentlicht.
Häufige Fragen und Antworten
Was sind die Aufgaben einer Ombudsperson? Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Ombudsperson wenden und wie unabhängig arbeitet die Stelle? Hier haben wir für Sie einige wichtige Fragen und Antworten zur Ombudsperson zusammengestellt.
Bei jedem Medizinischen Dienst gibt es eine unabhängige Ombudsperson, an die sich sowohl Beschäftigte des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich wenden können. Die Ombudsperson berichtet zudem dem Verwaltungsrat und der zuständigen Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form jährlich und bei gegebenem Anlass und veröffentlicht den Bericht auf ihrer Internetseite.
Durch die Ombudsperson werden die Transparenz und die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste sowie die Patientenrechte und die Rechte pflegebedürftiger Personen weiter gestärkt. Ziel ist es, durch die Ombudsstelle, eventuelle Unregelmäßigkeiten aufzudecken und mögliche systematische Fehlentwicklungen im Medizinischen Dienst Nordrhein zu verhindern.
Gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Personen, deren Angehörige oder Betreuer können sich an die Ombudsperson wenden. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes können sich bei Verdacht von Beeinflussungsversuchen durch Dritte vertraulich an die Ombudsperson wenden.
Sie können sich vertraulich mit Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes Nordrhein an die Ombudsperson wenden. Mit Ihrem Einverständnis nimmt die Ombudsperson Kontakt mit der zuständigen Stelle im Medizinischen Dienst auf und bittet um eine Stellungnahme zur Beschwerde. In Konfliktsituationen versucht die Ombudsperson zwischen den Beteiligten zu vermitteln.
Bei Beschwerden, Kritik oder Anregungen steht Ihnen auch das interne Beschwerdemanagement „Lob und Kritik“ zur Verfügung. Als Teil des Medizinischen Dienstes Nordrhein kann das Beschwerdemanagement in vielen Angelegenheiten unmittelbar für Sie tätig werden und Kontakt zu seinen Dienststellen und Fachabteilungen aufnehmen.
Die Ombudsperson soll die Versicherten und die Beschäftigten der Medizinischen Dienste in der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken und unterstützen. Wenn jedoch eine Rechtsberatung gewünscht wird, kann die Ombudsperson nicht helfen.
Ist Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde ein Fall für die Ombudsperson, nimmt diese Kontakt zum Medizinischen Dienst Nordrhein auf, um eine Stellungnahme anzufordern oder um Akten einzusehen. Dazu ist jedoch Ihre Einwilligung notwendig. Daher erhalten Sie per Post oder per E-Mail eine Einwilligungserklärung, die ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle der Ombudsperson gesendet werden muss. Erst wenn Ihre unterschriebene Einwilligungserklärung vorliegt, kann die Ombudsperson tätig werden.
In der Regel ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa drei bis vier Wochen zu rechnen. Nach Abschluss der Prüfung wird die Ombudsperson Sie schriftlich über den Ausgang des Verfahrens informieren.
Die Ombudsperson und seine Geschäftsstelle arbeiten unabhängig und weisungsfrei vom Medizinischen Dienst Nordrhein. Sie ist nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen verpflichtet. Die Ombudsperson ist nicht beim Medizinischen Dienst Nordrhein angestellt.
Das interne Beschwerdemanagement „Lob und Kritik“ steht Ihnen bei Beschwerden, Kritik oder Anregungen ebenfalls zur Verfügung. Als Teil des Medizinischen Dienstes Nordrhein kann das Beschwerdemanagement in vielen Angelegenheiten unmittelbar für Sie tätig werden und Kontakt zu seinen Dienststellen und Fachabteilungen aufnehmen.
Die Ombudsperson ist nicht beim Medizinischen Dienstes Nordrhein angestellt. Sie ist nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen verpflichtet. Sowohl die Ombudsperson als auch ihre Geschäftsstelle arbeiten unabhängig und frei von Weisungen des Medizinischen Dienstes Nordrhein. Diese Unabhängigkeit der Ombudsperson wird durch Gesetze und Richtlinien sichergestellt.
Die Ombudsperson und die Geschäftsstelle achten streng darauf, dass alle Informationen diskret und vertraulich behandelt werden. Soweit es für die Prüfung Ihrer Beschwerde notwendig ist, werden Ihre Angaben mit Ihrer Einwilligung an den Medizinischen Dienst weitergeleitet.
Es gibt für das Ombudsverfahren keine Fristen.
Nein, das Ombudsverfahren ist für Sie kostenfrei.
Sollten Sie mit dem Ergebnis eines Gutachtens und dem nachfolgenden Leistungsbescheid Ihrer Kasse nicht einverstanden sein, richten Sie Ihren Widerspruch bitte an Ihre Kranken- oder Pflegekasse. Die Ombudsperson kann keine Widersprüche entgegennehmen.
Bitte wenden Sie sich telefonisch (0221 160 65 222) an die Geschäftsstelle der Ombudsperson. Sie können hier gerne auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, wenn die Geschäftsstelle gerade nicht erreichbar ist. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.