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Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

Der Medizinische Dienst kann von Krankenkassen beauftragt werden, Qualitätsvorgaben des G-BA sowie Dokumentation der Krankenhäuser im Rahmen der externen Qualitätssicherung zu prüfen. Hier finden Sie Wissenswertes zum Prüfverfahren.

Richtlinie und Begutachtungsleitfaden

Der Medizinische Dienst prüft, ob Krankenhäuser die G-BA-Vorgaben zu Qualitätsanforderungen einhalten und ob die Dokumentation im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung korrekt ist. Diese Kontrollen des Medizinischen Dienstes sind in der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL) geregelt.

Anlassbezogene Prüfungen

Prüfung der Notfallstrukturen

Die Kontrollen der Notfallstrukturen können auf Basis von konkreten Anhaltspunkten oder auf der Grundlage einer Stichprobe erfolgen.