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Qualitätsanforderungen des G-BA

Der Medizinische Dienst kann von Krankenkassen beauftragt werden, Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie Dokumentation der Krankenhäuser im Rahmen der externen Qualitätssicherung zu prüfen. Hier finden Sie Wissenswertes zum Prüfverfahren.

Richtlinie und Begutachtungsleitfaden

Die Kontrollen des Medizinischen Dienstes sind in der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL) geregelt.

Prüfung der Notfallstrukturen

Die Kontrollen der Notfallstrukturen können auf Basis von konkreten Anhaltspunkten oder auf der Grundlage einer Stichprobe erfolgen.