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Qualitätsanforderungen des G-BA

Der Medizinische Dienst kann von Krankenkassen beauftragt werden, Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie Dokumentation der Krankenhäuser im Rahmen der externen Qualitätssicherung zu prüfen. Hier finden Sie Wissenswertes zum Prüfverfahren.

Richtlinie und Begutachtungsleitfaden

Die Kontrollen des Medizinischen Dienstes sind in der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL) geregelt.

Die Qualitätssicherungs-Richtlinien

Der Medizinische Dienst kann aufgrund von Anhaltspunkten oder nach jährlicher Stichprobenziehung beauftragt werden, Qualitätssicherungs-Richtlinien zu überprüfen. Hierzu zählen komplexe Behandlungen, die einen sehr hohen Qualitätsstandard voraussetzen.

Die Qualitätssicherungs-Richtlinien

Prüfung der Notfallstrukturen

Die Kontrollen der Notfallstrukturen können auf Basis von konkreten Anhaltspunkten oder auf der Grundlage einer Stichprobe erfolgen.