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Erklärung zur Barrierefreiheit www.md-nordrhein.de

Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 hat im Rahmen eines Beratung- und Testauftrags für die Haupt-Domain www.medizinischerdienst.de eine ausführliche Bewertung vorgenommen und auf der Basis einer abschließenden, vereinfachten Überwachung eine Erklärung zur Barrierefreiheit für diese Domain formuliert. Diese Erkenntnisse wurden auch für die Bewertung des Landesportals des Medizinischen Dienstes Nordrhein verwendet, das technisch auf der gleichen Typo3-Plattform aufbaut. Zur Bewertung der inhaltlichen Ebene wurde für die Seite www.md-nordrhein.de zusätzlich ein abschließender Test auf Basis eines vereinfachten Prüfverfahrens vorgenommen.

Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde erstmals am 05.10.2020 erstellt und am 17.02.2022 aktualisiert. Die aktuelle Fassung dieser Erklärung wurde von der Agentur anatom5 GmbH am 28.06.2023 erstellt.

Allgemeine Hinweise

Der Medizinische Dienst Nordrhein bemüht sich, seinen Internetauftritt unter www.md-nordrhein.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung der BITV NRW barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte unter der Domain www.md-nordrhein.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Seite www.md-nordrhein.de ist in Teilen mit den Anforderungen der BITV NRW (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Der Medizinische Dienst Nordrhein hat bereits einige Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unter anderem sind folgende Punkte nicht auf allen Seiten vollständig BITV konform umgesetzt:

  Prüfschritt  

  Ergebnis  

9.1.1.1 Alternativtext für Nicht-Text-Inhalt Teilweise erfüllt
9.1.3.1 Info und Beziehungen Teilweise erfüllt
9.1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge Eher nicht erfüllt
9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow) Teilweise erfüllt
9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei :hover und :focus Nicht erfüllt
9.2.1.1 Tastaturbedienbar Teilweise erfüllt
9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge Nicht erfüllt
9.2.4.7 Fokus sichtbar Nicht erfüllt
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert Teilweise erfüllt

Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten

Im Rahmen der vereinfachten Überwachung wurden auch stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer groben Prüfung unterzogen. Diese hat ergeben, dass die vorgefundenen PDF-Dokumente in weiten Teilen nicht barrierefrei sind.

Leichte Sprache und Gebärdensprache

Es sind Links zu Informationen in Gebärdensprache und Informationen in Leichter Sprache vorhanden. Der Link zur Gebärdensprache führt allerdings auf die Seite www.medizinischerdienst.de/gebaerdensprache.

Informationen in Leichter Sprache gibt es dort zu folgenden Themen:

  • Der Medizinische Dienst: Wer wir sind
  • Gutachten für pflege-bedürftige Menschen
  • Gute Qualität bei der Pflege
  • Beratung für die Kranken-Kassen
  • Neue Medikamente und Behandlungen
  • Beratung und Hilfe für Patienten
  • Rechnungen vom Kranken-Haus prüfen

Haben Sie weitere Probleme entdeckt ?

Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die nicht mit den Anforderungen der BITV NRW vereinbar sind.

Verwenden Sie dazu bitte den Link „Barrieren melden“ in der Service-Navigation am Seitenende.

Schlichtungsstelle

Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antworte nicht ausreichen, haben Sie das Recht eine Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zur Antragstellung finden Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik oder direkt via E-Mail unter ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de

Das Verfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen entsprechenden Antrag stellen können.