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Spezialisierung auf Krankenhausbehandlungen

Mit der Krankenhausreform wurden alle medizinischen Leistungen, die in einem Krankenhaus erbracht werden, in Kategorien eingeteilt. Krankenhäuser müssen nun beantragen, welche Leistungsgruppen sie anbieten. Mit diesen Spezialisierungen auf bestimmte Behandlungen sollen die Qualität gesichert und die Effizienz in der Krankenhausversorgung gesteigert werden. Ob ein Krankenhaus die Qualitätskriterien für die beantragte Leistungsgruppe erfüllt, wird vom Medizinischen Dienst überprüft.

Infokasten

LOPS-Richtlinie veröffentlicht

Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinie zu Prüfungen von Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen  (LOPS-RL) veröffentlicht. Die Richtlinie tritt am 24. Mai 2025 in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung.

Hier gelangen Sie zu unserer Seite Krankenhaus-Strukturprüfungen.

Prüfungen aufeinander abstimmen – Aufwand reduzieren

Die LOPS-Richtlinie ist die Grundlage für die gesetzlich vorgesehenen Prüfungen von Leistungsgruppen sowie für die seit 2021 etablierten Prüfungen von OPS-Strukturmerkmalen. Beide Prüfungen werden vom Medizinischen Dienst durchgeführt. Da für beide Prüfungen zum Teil dieselben Unterlagen nötig sind, werden die Prüfungen künftig aufeinander abgestimmt. Das heißt, es wird für die regelmäßigen (turnusgemäßen) OPS-Strukturprüfungen und Leistungsgruppenprüfungen möglichst derselbe Prüfzeitraum zugrunde gelegt. Auf diese Weise ist es möglich, Dienstpläne für Prüfungen mehrerer OPS-Kodes und für Prüfungen von Leistungsgruppen zu verwenden. Ein Großteil der bei den Medizinischen Diensten vorhandenen Unterlagen kann zudem mehrjährig genutzt werden wie zum Beispiel Nachweise über fachliche Erfahrungen und abgeschlossene Ausbildungen sowie Gerätenachweise.

 

Häufige Fragen und Antworten