Krankenhaus-Leistungsgruppenprüfungen
Spezialisierung auf Krankenhausbehandlungen
Mit der Krankenhausreform wurden alle medizinischen Leistungen, die in einem Krankenhaus erbracht werden, in Kategorien eingeteilt. Krankenhäuser müssen nun beantragen, welche Leistungsgruppen sie anbieten. Mit diesen Spezialisierungen auf bestimmte Behandlungen sollen die Qualität gesichert und die Effizienz in der Krankenhausversorgung gesteigert werden. Ob ein Krankenhaus die Qualitätskriterien für die beantragte Leistungsgruppe erfüllt, wird vom Medizinischen Dienst überprüft.
Infokasten
LOPS-Richtlinie veröffentlicht
Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinie zu Prüfungen von Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen (LOPS-RL) veröffentlicht. Die Richtlinie tritt am 24. Mai 2025 in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung.
Hier gelangen Sie zu unserer Seite Krankenhaus-Strukturprüfungen.Prüfungen aufeinander abstimmen – Aufwand reduzieren
Die LOPS-Richtlinie ist die Grundlage für die gesetzlich vorgesehenen Prüfungen von Leistungsgruppen sowie für die seit 2021 etablierten Prüfungen von OPS-Strukturmerkmalen. Beide Prüfungen werden vom Medizinischen Dienst durchgeführt. Da für beide Prüfungen zum Teil dieselben Unterlagen nötig sind, werden die Prüfungen künftig aufeinander abgestimmt. Das heißt, es wird für die regelmäßigen (turnusgemäßen) OPS-Strukturprüfungen und Leistungsgruppenprüfungen möglichst derselbe Prüfzeitraum zugrunde gelegt. Auf diese Weise ist es möglich, Dienstpläne für Prüfungen mehrerer OPS-Kodes und für Prüfungen von Leistungsgruppen zu verwenden. Ein Großteil der bei den Medizinischen Diensten vorhandenen Unterlagen kann zudem mehrjährig genutzt werden wie zum Beispiel Nachweise über fachliche Erfahrungen und abgeschlossene Ausbildungen sowie Gerätenachweise.
Häufige Fragen und Antworten
Den Auftrag für eine Leistungsgruppenprüfung erteilt die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen können ebenfalls eine Leistungsgruppenprüfung beauftragen. Nämlich dann, wenn sie einen Versorgungsvertrag mit einem Krankenhaus abschließen möchten und in dem Vertrag Leistungsgruppen vereinbart werden sollen.
In Nordrhein-Westfalen hat bereits eine Krankenhausplanung und damit eine Zuweisung der Leistungsgruppen stattgefunden. Der Medizinische Dienst Nordrhein prüft die Leistungsgruppen, sobald er einen Auftrag der zuständigen Landesbehörde, der Landesverbände der Krankenkassen oder der Ersatzkassen erhält.
Der Medizinische Dienst prüft, ob das Krankenhaus die Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen erfüllt. Die Leistungsgruppen selbst und die für die jeweilige Leistungsgruppe geltenden Qualitätskriterien sind in der sogenannten "Qualitätskriterientabelle“ in Anlage 1 zu § 135e SGB V festgelegt. Die Qualitätskriterien betreffen insbesondere die Anzahl, Qualifikationen und zeitliche Verfügbarkeit des ärztlichen Personals sowie die sachlich-apparative Ausstattung des Krankenhauses.
Ein Auftrag zur Prüfung kann als gemeinsamer Auftrag zeitgleich für mehrere zu prüfende Leistungsgruppen eines Krankenhausstandortes erfolgen oder als Einzelauftrag je Leistungsgruppe.
Das Krankenhaus stellt dem Medizinischen Dienst Nordrhein aktuelle Strukturdaten gemäß der Anlage 2 (Leistungsgruppenprüfung) der LOPS-Richtlinie und aktuelle Dienstpläne entsprechend dem Prüfzeitraum zur Verfügung. Der Medizinische Dienst gleicht auf dieser Basis ab, welche für die Prüfung notwendigen Unterlagen ihm bereits aus anderen Prüfungen vorliegen.
Da für Leistungsgruppen- und Strukturprüfungen zum Teil dieselben Unterlagen nötig sind, wird möglichst derselbe Prüfzeitraum zugrunde gelegt. So müssen bestimmte Unterlagen für verschiedene Prüfungen nur einmal eingereicht werden – etwa Dienstpläne. Ein Großteil der Unterlagen kann zudem mehrjährig genutzt werden wie zum Beispiel Nachweise über fachliche Erfahrungen und abgeschlossene Ausbildungen sowie Gerätenachweise.