Außerklinische Intensivpflege
Bei der außerklinischer Intensivpflege (AKI) geht es vor allem um beatmete und/oder mit einer Trachealkanüle versehene Patientinnen und Patienten, daneben um Kinder mit Diabetes oder Epilepsie, die einer Intensivversorgung bedürfen. In der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI-RL) sind alle Aufträge und Verfahren geregelt.
Als Kasse beauftragen Sie den Medizinischen Dienst Nordrhein mit einer AKI-Begutachtung in folgenden Fällen:
- Beatmete und/oder mit einer Trachealkanüle versehene Patientinnen und Patienten
- Kinder mit Diabetes, die einer Intensivversorgung bedürfen
- Kinder mit Epilepsie, die einer Intensivversorgung bedürfen
- weitere seltene Fälle, die in der Richtlinie und der Begutachtungsanleitung nicht angelegt sind. Halten Sie hierzu Rücksprache mit dem zuständigen Beratungs- und Begutachtungszentrum auf. Welches zuständig ist, können Sie in unserem Beratungsstellenverzeichnis einsehen.
Es gibt zwei Arten von Anlassschlüsseln, nach denen beauftragt werden kann. Bei einer Erstverordnung müssen Sie stets prüfen, welcher Anlassschlüssel greift. Sie können hierzu auch Rücksprache mit dem zuständigen Beratungs- und Begutachtungszentrum (BBZ) aufnehmen. Welches zuständig ist, können Sie in unserem Beratungsstellenverzeichnis einsehen.
Anlassschlüssel 330 „Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V“ – Muster 12
Hierzu zählen grundsätzliche Fragen zu Notwendigkeit, Umfang und zur Dauer häuslicher Krankenpflege (Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung) sowie im Kontext dieser Regelungen (bisher auch schon) auf Muster 12 erfolgte Verordnungen
- Verordnung einer KITA-/Schulbegleitung auf Muster 12 nach der HKP-Richtlinie
- Weiterleitung eines Antrages auf KITA-/Schulbegleitung an Kasse gemäß § 14 SGB IX (Kasse = Zweitangegangener Träger)
Anlassschlüssel 331 „Außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V“ – Muster 62
- Fachärztliche Verordnung für Intensivbeobachtung nach § 37 c auf Muster 62 A, B, C
- mit bereits laufender Intensivbeobachtung oder Erstverordnung
- in KITA oder Schule bis zum 30.10.2023 nach Nr. 24 Leistungsverzeichnis HKP erfolgte Intensivbetreuung (Intensiv-Pflegedokumentation wird eingereicht)
Um die zuständige Beratungsstelle für die AKI-Begutachtung zu finden, benötigen Sie die Postleitzahl des tatsächlichen Aufenthaltsorts der Versicherten oder des Versicherten (Leistungsort). Die Meldeadresse der oder des Versicherten ist hierbei unerheblich.
Leistungsorte können folgende sein:
- Häuslichkeit. Die oder der Versicherte wird in einer Wohnung versorgt.
- Krankenhaus. Die oder der Versicherte wird in einem Krankenhaus versorgt.
- Andere Einrichtung. Die oder der Versicherte wird in einer Reha- oder einer anderen Einrichtung versorgt.
Die schnellste und sicherste Beauftragung erfolgt über den elektronischen Datenaustausch.
Aufträge per E-Mail oder postalisch sind ebenfalls zulässig. Die Kontaktdaten des zuständigen Beratungszentrums finden Sie hier. Per E-Mail erreichen Sie uns wie folgt:
- Verbund Süd: aki-sued(at)md-nordrhein.de
- Verbund West: aki-west(at)md-nordrhein.de
- Verbund Ost: aki-ost(at)md-nordrhein.de
- Verbund Nord: verbundnord(at)md-nordrhein.de
Die Nutzung von Fax-Geräten ist uns aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt. Bitte sehen Sie deshalb von Beauftragungen per Fax ab.
Bitte beachten Sie auch den Abschnitt „Sammelaufträge – Listen“ im Folgenden.
Um Beauftragungen schnell zuordnen zu können, wählen Sie bitte im Betreff die zutreffende Beauftragung. Dies können folgende sein:
Erstmalige Begutachtungen
- „AKI – Erstauftrag im KH“
Erstmalige Begutachtung, wenn sich beatmete oder mit Trachealkanüle versorgte Versicherte noch im Krankenhaus befinden. - „AKI – Erstauftrag am LO“
Erstmalige Begutachtung, wenn beatmete oder mit Trachealkanüle versorgte Versicherte bereits aus dem Krankenhaus entlassen sind. - „AKI – Erstauftrag Diabetes/Epilepsie U18“
Erstmalige Begutachtung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes oder Epilepsie, die einer Intensivversorgung bedürfen. - „HKP – Erstauftrag Diabetes/Epilepsie U18“
Erstmalige Begutachtung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes oder Epilepsie, die eine KITA- oder Schulbegleitung benötigen oder bei denen die Kasse zweitangegangener Träger gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX ist.
Folgeaufträge, die bei laufender Intensiv-Versorgung regelhaft einmal jährlich erforderlich sind
- „AKI – Folgeauftrag bei laufender Intensiv-Versorgung – E“
E steht für Erwachsene, also Personen, die 18 Jahre oder älter sind. - „AKI – Folgeauftrag bei laufender Intensiv-Versorgung - U18“
Kinder und Jugendliche, die jünger als 18 Jahre sind. - „AKI – Folgeauftrag Diabetes/Epilepsie - U18“
Kinder und Jugendliche, die jünger als 18 Jahre sind. - „HKP – Folgeauftrag Diabetes/Epilepsie U18“
Kinder und Jugendliche mit Diabetes oder Epilepsie, die eine KITA- oder Schulbegleitung benötigen oder bei denen die Kasse zweitangegangener Träger gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX ist.
Bei Folgeaufträgen können Sammelaufträge sinnvoll sein. Denn hierbei handelt es sich um Fälle, die jährlich überprüft werden müssen. Werden Versicherte beatmet oder mit einer Kanüle versorgt, sind sie in rund der Hälfte der Fälle in Einrichtungen untergebracht, in denen mehrere Versicherte betreut werden. Dies macht es möglich, Versicherte auch verschiedener Kassen an einem Termin zu begutachten.
Hierfür muss der Medizinische Dienst Nordrhein wissen, bei welchen Versicherten eine Folgebegutachtung ansteht, wo sie versorgt werden sowie bei welcher Kasse sie versichert sind.
Zu diesem Zweck wurde folgendes vereinbart:
Die Kassen stellen einmal im Quartal eine Liste der Versicherten zur Verfügung, die beatmet oder mit Kanüle versorgt sind und bei denen die jährliche Überprüfung gem. § 37c Satz 7 erforderlich ist.
Eine Vorlage für eine Liste steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Diese Listen im *.xlsx- Format enthalten mindestens folgende Informationen:
- Kasse, Name zuständiger Sachbearbeiter, dessen Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Faxnummer
- Name, Vorname, Geburtsdatum der Versicherten/des Versicherten
- KVNR
- PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Postleitzahl des gegenwärtigen Aufenthaltes, ggf. mit Station und Stockwerk
- IK, Name und Telefonnummer des zuständigen Pflegedienstes vor Ort
- aktuelle Versorgungssituation an dieser Adresse (mindestens Häuslichkeit (inkl. KITA, Schule, Werkstatt) vs. Einrichtung (Wohngemeinschaft, Spezialeinrichtung).
- wenn vorhanden, Name und Telefonnummer eines Betreuers
Die Listen werden quartalsweise von den Kassen um alle Versicherten bereinigt, die in dem Kalenderjahr bereits begutachtet wurden.
Der Medizinische Dienst Nordrhein teilt der Kasse mit, an welchem Tag die oder der Versicherte begutachtet wird. Die genauen Modalitäten der Untersuchungen klärt der jeweils zuständige Verbund des Mediziniscxhen Dienstes Nordrhein mit den Kassen.
Die Begutachtung erfolgt entweder per sogenannter Aktenlage oder in einer persönlichen Begutachtung in einem Beratungs- und Begutachtungszentrum des Medizinischen Diensten Nordrhein oder am Leistungsort.