Informationen in Deutscher Gebärdensprache
Wir möchten Ihnen die Inhalte unserer Webseite in möglichst vielen Formen zugänglich machen. Dazu gehört auch ein Angebot in Gebärdensprache. Für diese Internetseite sind drei Videos in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.
Der Medizinische Dienst Nordrhein
In diesem Film werden die Aufgaben des Medizinischen Dienstes und die wichtigsten Leistungen für Versicherte kurz vorgestellt. Untertitel können Sie im Video unten rechts über die mit "CC" beschriftete Schaltfläche an- und ausschalten.
Der Medizinische Dienst Nordrhein stellt sich vor
Insgesamt gibt es in Deutschland 15 Medizinische Dienste und den Medizinischen Dienst Bund. Gemeinsam bilden sie die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste. Alle Medizinischen Dienste werden aus Mitteln der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung finanziert. Für die Aufsicht sind die Gesundheits- bzw. Sozialministerien der Bundesländer zuständig. Aufsichtsbehörde des Medizinischen Dienstes Nordrhein ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Medizinische Dienst Nordrhein ist ein medizinischer und pflegefachlicher Beratungs- und Gutachterdienst. Im gesetzlichen Auftrag unterstützt und berät er die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung in medizinischen und pflegerischen Fragen.
Der Medizinische Dienst ist dafür verantwortlich, zu prüfen, ob eine Person pflegebedürftig ist. Dazu besuchen Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes die Versicherten vor Ort und beurteilen Einschränkungen, Probleme und den Unterstützungsbedarf der begutachteten Menschen. Anschließend empfehlen sie der Kasse einen Pflegegrad.
Darüber hinaus prüft der Medizinische Dienst Nordrhein die Versorgungsqualität in stationären und ambulanten Pflegeheimen und Pflegediensten. Die zentrale Frage ist, wie gut die Bewohnerinnen und Bewohner versorgt sind. Zum Beispiel ob medizinische Anforderungen erfüllt oder Körperpflege und Ernährung angemessen sind.
Zu den Aufgaben der ärztlichen Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes gehören zum Beispiel Stellungnahmen zur Verordnung von Hilfsmitteln, wie etwa ein Rollstuhl, oder zu Fragen der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten. Der Medizinische Dienst beurteilt auch die Erfolgsaussichten von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Auch in Krankenhäusern werden Qualitätskontrollen durchgeführt. Im Auftrag der Krankenkassen prüft der Medizinische Dienst Nordrhein Abrechnungen der Krankenhäuser. Hauptsächlich geht es darum, ob Diagnosen und Therapien richtig abgerechnet wurden, ob eine stationäre Behandlung tatsächlich notwendig oder die Dauer des Krankenhausaufenthaltes angemessen war.
Das Sozialgesetzbuch 5 garantiert die fachliche Unabhängigkeit der Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Nordrhein. Sie sind nur ihrem ärztlichen und pflegefachlichen Gewissen unterworfen. Sie halten sich an fachliche Qualitätsstandards und sozialrechtliche Bestimmungen.
Navigation auf der Internetseite
Dieser Film erläutert die Navigation durch die Internetseite www.md-nordrhein.de. Untertitel können Sie im Video unten rechts über die mit "CC" beschriftete Schaltfläche an- und ausschalten.
Die Navigation auf dieser Internetseite
Herzlich willkommen auf der Internetseite www.md-nordrhein.de. In diesem Video erfahren Sie, wie Sie sich auf unserer Internetseite zurechtfinden können.
Oben links sehen Sie das Logo des Medizinischen Dienstes Nordrhein. Klicken Sie darauf, kommen Sie automatisch immer wieder zurück zur Startseite.
Ein Klick auf die Schaltfläche darüber führt Sie zu Informationen über den Medizinischen Dienst Bund. Der Medizinische Dienst Bund vertritt die Interessen der 15 Medizinischen Dienste in den Ländern auf Bundesebene.
Rechts auf derselben Höhe befindet sich unsere Service-Navigation. Dort können Sie unter anderem auf unser Angebot in Gebärdensprache und Leichter Sprache zugreifen.
Darunter befindet sich das Hauptmenü. Fahren Sie mit der Maus über einen der Punkte, öffnet sich automatisch ein sogenanntes Dropdown-Menü.
Unter „Versicherte” finden Sie zum Beispiel Informationen über die Pflegebegutachtung zur Feststellung des Pflegegrades oder über die Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit.
Unter der Rubrik „Kranken-/Pflegekassen“ finden Sie zum Beispiel den Servicebereich für die Krankenkassen. Hier stellen wir wichtige Informationen im Bereich Krankenversicherung zur Verfügung, wie Checklisten, Formulare oder Informationen zum Stand der Kassenaufträge.
Die Inhalte der Rubrik „Leistungserbringer“ richten sich an ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte, an Krankenhäuser sowie an ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. Sie finden unter anderem Informationen zur Krankenhaus-Strukturprüfung, sowie über die Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen.
Unter dem Menüpunkt „Karriere“ finden Sie beispielsweise Informationen zu Weiterbildungen und Aufstiegsmöglichkeiten sowie aktuelle Stellenangebote.
Der Menüpunkt „Presse“ beinhaltet unter anderem alle Presseinformationen des Medizinischen Dienstes Nordrhein sowie den Kontakt zur Pressestelle.
Unter dem Menüpunkt „Über uns“ finden Sie unsere Aufgaben und Ziele, Informationen zu unserem Leitbild und vieles mehr.
Der Menüpunkt „Corona aktuell“ beinhaltet aktuelle Hinweise und Sonderregelungen im Rahmen der Corona-Pandemie.
Unter der Hauptnavigation befindet sich ein großes Bild, verknüpft mit einer aktuellen Meldung. Darunter haben Sie die Möglichkeit aus vier Bereichen, den für Sie passenden auszuwählen. Daraufhin haben Sie auf einen Schnellzugriff auf ausgewählte Unterseiten. Darunter befindet sich ein Schnellzugriff auf die Kontaktinformationen.
Weiter unten befindet sich eine Auswahl von aktuellen Meldungen des Medizinischen Dienstes Nordrhein.
Unter den Meldungen ist der Service-Bereich mit Informationen zur Pflegebegutachtung in verschiedenen Sprachen.
Der Footer beinhaltet noch einmal die Hauptmenüpunkte, mit den jeweiligen Untermenüpunkten. Weiter können Sie hier unter anderem auf das Impressum, Informationen zum Datenschutz und Informationen zu Kontaktmöglichkeiten zugreifen.
Wir hoffen, dass Sie sich nun gut auf unserer Seite zurechtfinden und danken Ihnen für Ihr Interesse.
ABSPANN
Die Navigation auf dieser Internetseite
Herausgeber
Medizinischer Dienst Nordrhein
Produktion
yomma GmbH
© 2022 Medizinischer Dienst Nordrhein
Erklärung zur Barrierefreiheit
Dieser Film beinhaltet die "Erklärung zur Barrierefreiheit" für die Homepage des Medizinischen Dienstes Nordrhein. Untertitel können Sie im Video ebenfalls unten rechts über die mit "CC" beschriftete Schaltfläche an- und ausschalten.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 hat im Rahmen eines Beratung- und Testauftrags für die Haupt-Domain www.medizinischerdienst.de eine ausführliche Bewertung vorgenommen. Auf dieser Basis hat sie einer eine Erklärung zur Barrierefreiheit formuliert. Diese Erkenntnisse wurden auch für die Bewertung der Internetseite des Medizinischen Dienstes Nordrhein verwendet, die auf der gleichen Technik aufbaut. Zur Bewertung der inhaltlichen Ebene wurde für die Seite www.md-nordrhein.de zusätzlich ein Test auf Basis eines vereinfachten Prüfverfahrens vorgenommen.
Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit. Dies geschieht gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 05.10.2020 erstmals von der Agentur anatom5 GmbH erstellt.
Die letzte Aktualisierung erfolgte am 17.02.2022.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Seite www.md-nordrhein.de ist in Teilen mit den Anforderungen der BITV NRW (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Der Medizinische Dienst Nordrhein hat bereits einige Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit. Der Medizinische Dienst Nordrhein bemüht sich, seinen Internetauftritt barrierefrei zu gestalten.
Nicht barrierefreie PDF
Im Rahmen der vereinfachten Überwachung wurden auch stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer groben Prüfung unterzogen. Diese hat ebenfalls ergeben, dass die vorgefundenen PDF-Dokumente nicht barrierefrei sind. Sie benötigen ein barrierefreies PDF, was derzeit noch nicht barrierefrei ist? Kontaktieren Sie uns gerne, wir überarbeiten dieses und stellen es Ihnen dann als barrierefreies PDF zur Verfügung.
Haben Sie weitere Probleme entdeckt?
Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind,
- Inhalte, die nicht mit den Anforderungen der BITV NRW vereinbar sind.
Verwenden Sie dazu bitte den Link „Barrieren melden“ in der Service-Navigation am Seitenende.
Schlichtungsstelle
Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antworte nicht ausreichen, haben Sie das Recht eine Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.
Das Verfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen entsprechenden Antrag stellen können:
www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de
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Produktion
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© 2022 Medizinischer Dienst Nordrhein