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Engagiert für eine gute Versorgung

Der Medizinische Dienst Nordrhein – engagiert für eine gute Versorgung. Er ist der medizinische und pflegefachliche Beratungs- und Gutachterdienst. Im gesetzlichen Auftrag unterstützt und berät er die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung in medizinischen und pflegerischen Fragen.

Sozialmedizinische Beratung und Begutachtung

Eine wesentliche Aufgabe der über 250 Fachärztinnen und Fachärzte im Medizinischen Dienst Nordrhein ist es, sozialmedizinische Beratung und Einzelfallbegutachtungen im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen durchzuführen. Hierzu gehören zum Beispiel Stellungnahmen zur Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln, zur Notwendigkeit und Art von Rehabilitationen oder zu Fragen der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten. Ärztliche Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes prüfen auch die Abrechnungen von Krankenhausbehandlungen.

Pflegebegutachtung

Der Medizinische Dienst ist dafür verantwortlich, die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit zu prüfen. Dazu besuchen rund 550 examinierte Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes Nordrhein die Versicherten zu Hause, im Krankenhaus oder im Pflegeheim. Neben der Empfehlung eines Pflegegrads und zur Art und zum Umfang von Pflegeleistungen schlagen sie, falls notwendig, auch Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation vor.

Pflegequalität sichern

Pflegebedürftige Menschen brauchen besonderen Schutz und haben Anspruch auf eine hochwertige Pflege. Alle Pflegeeinrichtungen sind daher verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen zu fördern und zu sichern. Der Medizinische Dienst prüft im Auftrag der Pflegekassen, ob die Pflegeheime oder die ambulanten Pflegedienste die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten. Dazu werden alle Pflegeeinrichtungen einmal pro Jahr geprüft. Der Medizinische Dienst Nordrhein berät die Einrichtungen auch in Fragen der Pflegequalität. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfung werden durch die Pflegekassen veröffentlicht.

Wissenschaftliche Beratung in Grundsatzfragen

Beim Medizinischen Dienst Nordrhein ist auch der Sitz des Kompetenz-Centrums Onkologie. Erfahrene Krebsspezialisten beraten dort die Medizinischen Dienste und die gesetzliche Krankenversicherung bundesweit in grundsätzlichen Fragen zu Krebserkrankungen und -therapien.

Kompetenz und Qualität im Medizinischen Dienst Nordrhein

Beim Medizinischen Dienst arbeiten Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens, darunter Ärzte, Pflegefachkräfte, Medizintechniker oder Pharmazeuten. Sie legen Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander in der Zusammenarbeit mit ihren Kolleginnen und Kollegen in Pflege, Klinik oder Praxis und setzen sich für eine qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftigen ein.

Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes beurteilen, ob die Qualität einer Untersuchung, einer Behandlung oder Pflegeleistung dem anerkannten Stand von Medizin und Pflege entspricht. Strenge Maßstäbe legt der Medizinische Dienst Nordrhein auch bei sich selbst an: Regelmäßige Fort- und Weiterbildung und Qualitätskontrollen von außen sind Standard. Der Medizinische Dienst Nordrhein verfügt daher über ein Qualitätsmanagement-System und wird regelmäßig zertifiziert nach DIN EN ISO 9001.

Das Sozialgesetz garantiert die fachliche Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes. Die Gutachterinnen und Gutachter sind nur ihrem ärztlichen und pflegefachlichen Gewissen unterworfen. Sie halten sich an fachliche Qualitätsstandards und sozialrechtliche Bestimmungen.

Eine starke Gemeinschaft

Der Medizinische Dienst Nordrhein wird von den gesetzlichen Krankenkassen und den Pflegekassen per Umlage finanziert. Die Kassen bezahlen für jedes Mitglied mit Wohnsitz in Nordrhein einen Pauschalbetrag an den Medizinischen Dienst.

Rund 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an acht Standorten für den Medizinischen Dienst Nordrhein tätig. Der Medizinische Dienst Nordrhein ist einer von insgesamt 15 Medizinischen Diensten in Deutschland. Mit dem Medizinischen Dienst Bund bilden sie eine Gemeinschaft.