Zum Inhalt springen

Zentrales Unterlagenmanagement (ZUM): Unterlagen aus der Arztpraxis gehen direkt an den Medizinischen Dienst

Ärztliche Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes benötigen für ihre Stellungnahmen nicht selten Berichte und Befunde der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen.

Befunde und andere Informationen, die für eine gutachterliche Stellungnahme notwendig sind, werden von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten direkt an den Medizinischen Dienst Nordrhein gesendet. Dazu erhalten sie von der Krankenkasse der Versicherten ein Schreiben mit dem Grund für die Begutachtung und einen bereits vollständig ausgefüllten sogenannten Weiterleitungsbogen (Muster 86). Auf dem Bogen finden sich unter anderem die Anschrift des Mitteilungsmanagements (MiMa) des Medizinischen Dienstes Nordrhein, eine Vorgangsnummer und die Daten der Patientin beziehungsweise des Patienten. Mit dabei ist auch ein Freiumschlag.

 

Anbindung über KIM - Kommunikation im Medizinwesen

Dokumente und Informationen zu Anfragen des Medizinischen Dienstes Nordrhein können Leistungserbringer wie Arztpraxen, Klinken oder Sanitätshäuser nun über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) senden. „Medizinischer Dienst Nordrhein“ ist dort im Verzeichnis der Kontakte hinterlegt.

Unbedingt mitgeschickt werden muss der Weiterleitungsbogen. Anhand des Bogens kann der Medizinische Dienst Nordrhein die übermittelten Unterlagen direkt den Versicherten zuordnen. Das dient der schnellen Bearbeitung und dem Datenschutz der Versicherten.

Haben Sie noch weitere Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne an.

 

Dokumentversand für Versicherte über unser Transferportal

Für die Begutachtung im Bereich "Allgemeine Sozialmedizin" können Versicherte ihre Dokumente ebenfalls bequem und sicher direkt an uns übermitteln. Unser neues Transferportal unterstützt Versicherte dabei, wichtige Dokumente, Fotos und Videos bereitzustellen.

Alle Daten wie beispielsweise Arztbriefe oder Befunde werden verschlüsselt und auf sicherem Weg an uns übertragen.