Ambulante Versorgung
Engagiert für eine gute Versorgung
Stellungnahmen zu Heil- und Hilfsmitteln, zu Rehabilitationen oder zur Arbeitsunfähigkeit von Versicherten – das Beratungsspektrum in der ambulanten Versorgung des Medizinischen Dienst Nordrhein ist breit gefächert.

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Checklisten und Formulare
Für die Beratung und Begutachtung benötigt der Medizinische Dienst je nach Fach und Fragestellung unterschiedliche Dokumente und Informationen. Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krankenkassen die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen zu erleichtern, werden entsprechende Checklisten und Formulare zur Verfügung gestellt.
Zu den Checklisten
GVWG
Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) bringt wichtige Änderungen für die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Medizinischen Diensten mit sich. Die wesentlichen Änderungen im Überblick.
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Hilfsmittel
Krankenkassen können den Medizinischen Dienst beauftragen zu prüfen, ob ein Hilfsmittel für die Versicherte oder den Versicherten geeignet ist, ob es bessere Alternativen gibt und ob die Versicherten vielleicht eine Schulung im Gebrauch des Hilfsmittels benötigen.
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