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Unterstützung im Verfahren

In der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV 2022) ist ein verbindliches Erörterungsverfahren festgeschrieben. Bei Konflikten um eine Krankenhausabrechnung müssen Krankenkasse und Krankenhaus die Rechtmäßigkeit der Abrechnung erörtern. Dieses Erörterungsverfahren ist eine Voraussetzung für die Klage vor einem Sozialgericht. Wurde das Erörterungsverfahren nicht durchgeführt, kann das Krankenhaus keine Klage einreichen oder Gerichte können eine eingereichte Klage als unzulässig abweisen.
Daher ist beim Erörterungsverfahren erhöhte Sorgfalt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Sachargumente zu legen. Hierbei kann der Medizinische Dienst Nordrhein die gesetzlichen Kassen an verschiedenen Punkten im Verfahren unterstützen.

Der Medizinische Dienst Nordrhein bietet Unterstützung im Erörterungsverfahren an. Bestreitet ein Krankenhaus die Leistungsentscheidung der Krankenkassen oder ist bereits ein Erörterungsverfahren eröffnet, können Krankenkassen die fachliche Beratung des Medizinischen Dienstes Nordrhein in Anspruch nehmen.

MD-Portal: Unterlagen sicher austauschen

Krankenkassen können sich für das MD-Portal registrieren. Über das Portal tauschen Medizinischen Dienste und Krankenkassen elektronisch Daten und Dokumente zum Erörterungsverfahren aus.

Hier gelangen Sie zur MD-Portal-Seite des Medizinischen Dienstes Nordrhein.

Beauftragungsmöglichkeiten

Häufige Fragen und Antworten