Hilfsmittel
Hilfsmittelversorgung
Bevor Krankenkassen ein Hilfsmittel bewilligen, können sie den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung beauftragen. Der Medizinische Dienst prüft, ob das Hilfsmittel für die Versicherte oder den Versicherten geeignet ist, ob es bessere Alternativen gibt und ob die Versicherten vielleicht eine Schulung im Gebrauch des Hilfsmittels benötigen.
Um den Medizinischen Dienst zu beauftragen, senden Krankenkassen den Auftrag an das zuständige Begutachtungs- und Beratungszentrum. Hierfür wird die Postleitzahl oder der Wohnort der versicherten Person benötigt.
Welches Beratungs- und Begutachtungszentrum für den entsprechenden Wohnort der oder des Versicherten zuständig ist, kann im Beratungsstellenverzeichnis der Medizinischen Dienste nachgeschaut werden.
Hier geht es zum Beratungsstellenverzeichnis der Medizinschen Dienste.