Pflegebegutachtung im Krankenhaus
Pflegebegutachtung im Krankenhaus
Für eine gute Versorgung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist es häufig notwendig, für Patientinnen und Patienten einen Pflegegrad zu beantragen.
Seit 2020 gilt eine neue Vereinbarung zu Paragraf 5 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW).
Darin ist festgelegt, dass die Krankenhäuser beziehungsweise die Sozialdienste den Antrag auf Pflegeleistung (Anlage 1) direkt an die Pflegekassen schicken und nicht mehr wie bisher an den Medizinischen Dienst. Der Überleitungsbogen (Anlage 2) wird weiterhin an die ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung geschickt.