Qualitätsprüfung stationärer Pflegeheime
Qualität in der Pflege
Der Medizinische Dienst hat die gesetzliche Aufgabe, Pflegeeinrichtungen regelmäßig auf ihre Qualität zu prüfen. Dazu gehen erfahrene Gutachterinnen oder Gutachter des Medizinischen Dienstes Nordrhein im Auftrag der Pflegekassen für ein bis zwei Tage in die stationären Einrichtungen und machen sich dort nach einer einheitlichen Systematik ein Bild von der pflegerischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner.
Worauf achtet der Medizinische Dienst bei einer Qualitätsprüfung?
Bei der Qualitätsprüfung in einem Pflegeheim geht es dem Medizinischen Dienst vor allem um eine gute Pflege und medizinische Betreuung. Wie gut werden die pflegebedürftigen Menschen tatsächlich gepflegt?
Beurteilt wird zum Beispiel:
- Wie wird im Einzelfall Wundliegen (Dekubitus) oder Stürzen vorgebeugt?
- Wie werden Bewohnerinnen und Bewohner mit chronischen Wunden oder mit Schmerzen versorgt?
- Werden die vom Arzt verordneten Medikamente gegeben?
- Wissen alle Bescheid, wenn ein pflegebedürftiger Mensch etwas nicht essen oder trinken darf?
- Erhalten Bewohnerinnen und Bewohner mit Demenz ein Betreuungsangebot, das zu ihnen passt?
- Wie werden Bewohnerinnen und Bewohner in ihrer Mobilität unterstützt?
- Wie werden Bewohnerinnen und Bewohner bei der Strukturierung des Tages und der Pflege ihrer sozialen Kontakte unterstützt?
Die Einrichtungen können aber auch selbst ihre Qualität kontrollieren. Dafür müssen die Einrichtungen zweimal im Jahr Angaben zu ihren Bewohnerinnen und Bewohnern machen, sogenannte Indikatorendaten erheben und diese an eine unabhängige Stelle weiterleiten. Diese wertet die Angaben aus und gibt der Einrichtung eine Rückmeldung. Hierbei geht es darum, wie gut eine Einrichtung in bestimmten Versorgungsbereichen sowie im bundesdeutschen Durchschnitt abschneidet.
Der Medizinische Dienst Nordrhein überprüft hierzu bei seinen jährlichen Kontrollen, ob die von den Pflegeheimen gemachten Angaben, etwa zum Schutz vor Stürzen, plausibel sind oder nicht.
Die geschulten Gutachterinnen und Gutachter überprüfen außerdem auch das interne Qualitätsmanagement in den Einrichtungen. Es wird aber nicht nur kontrolliert. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes weisen die Einrichtungen auch gezielt auf Probleme hin und machen Verbesserungs- oder Lösungsvorschläge.
Der Medizinische Dienst nimmt vor allem die Qualität der Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner in den Blick. Die Prüfung basiert auf der sogenannten Inaugenscheinnahme von Bewohnerinnen und Bewohnern und dem Gespräch mit ihnen. Anhand einer Stichprobe von neun Bewohnerinnen und Bewohnern prüft der Medizinische Dienst, wie die Versorgung bei jedem Einzelnen aussieht.
Neben klassischen Prüfinhalten wie Ernährung, Körperpflege, Medikamenten- und Wundversorgung klären die Prüferinnen und Prüfer in persönlichen Gesprächen, wie es um die Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner steht: beispielsweise bei ihrer Mobilität, der Strukturierung ihres Tages oder ihren sozialen Kontakten. Wie sieht etwa die Versorgung von Menschen mit Demenz aus und wie gehen die Pflegekräfte mit individuellen Risiken und Gefährdungen der Bewohnerinnen und Bewohner um?
Darüber hinaus überprüft der Medizinische Dienst bei sechs der neun Bewohnerinnen und Bewohner, ob die von der Einrichtung selbst ermittelten Indikatoren plausibel sind: Passt das Gesamtbild, das sich der Medizinische Dienst gemacht hat, zu dem, was das Heim an die Datenauswertungsstelle gemeldet hat? Ist nachvollziehbar, wie sich Selbstständigkeit und Mobilität der Bewohnerin oder des Bewohners entwickelt haben?
Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes bewerten sechs Qualitätsbereiche.
- Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung
- Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte
- Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen
- Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
- Einrichtungsinterne Organisation und Qualitätsmanagement
Die Gutachterinnen und Gutachter sprechen bei jeder Qualitätsprüfung auch mit einigen der Pflegebedürftigen. Diese Stichprobe wird nach bundesweit einheitlichem Zufallsprinzip ausgewählt. Über die Ergebnisse dieser Befragung sowie der sogenannten Inaugenscheinnahme der Versicherten tauschen sich die Gutachterinnen und Gutachter mit dem Personal der Pflegeeinrichtung aus. Dabei werden auch die Indikatorenergebnisse einbezogen. Der Medizinische Dienst geht auf Stärken und Schwächen ein und berät die Einrichtung, wie sie sich verbessern kann.
Der abschließende Prüfbericht ist Grundlage für Verbesserungsmaßnahmen, diese werden durch die Pflegekassen veranlasst.
Alle Qualitätsprüfungen haben zum Ziel, Impulse zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung in den Einrichtungen zu geben. Den Auftrag zur Prüfung erteilen die Pflegekassen. Es gibt drei unterschiedliche Formen für eine Qualitätsprüfung:
- Eine Regelprüfung findet zumeist einmal pro Jahr statt und wird einen Tag vorher angekündigt. Einrichtungen, die ein gutes internes Qualitätsmanagement und gute Prüfergebnisse vorweisen können, werden nur noch alle zwei Jahre extern kontrolliert.
- Eine Anlassprüfung wird aus einem konkreten Grund, beispielsweise aufgrund einer Beschwerde, durchgeführt. Diese Kontrollen finden unangekündigt statt.
- Eine Wiederholungsprüfung kann in einem gewissen zeitlichen Abstand nach einer Regel- oder Anlassprüfung erfolgen, um festzustellen, ob beanstandete Mängel zwischenzeitlich behoben worden sind.
1. Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes
Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes überprüfen die Versorgung in einem Pflegeheim, indem mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung sprechen, Beobachtungen machen, Unterlagen wie etwa Bewohnerakten sichten und vor allem, indem sie die Versorgungsqualität von neun zufällig ausgewählten Bewohnerinnen und Bewohnern beurteilen.
Aus dieser Stichprobe leitet sich eine Gesamtbewertung ab, die in einer Skala von eins bis vier dargestellt wird. Ein Beispiel: Vier Punkte bei der Wundversorgung bedeuten keine oder geringe Qualitätsdefizite. Die Gefahr, dass das Pflegepersonal Wunden nicht oder nicht fachgerecht versorgt, besteht nicht. Wird hingegen nur ein Punkt erreicht, bestehen schwerwiegende Qualitätsdefizite und die Wundversorgung wird in diesem Haus augenscheinlich vernachlässigt.
Die Landesverbände der Pflegekassen erhalten den Bericht innerhalb von drei Wochen nach einer Prüfung.
2. Indikatorenergebnisse
Bei den Indikatoren handelt es sich um Angaben, die Pflegeheime zu ihren Bewohnerinnen und Bewohnern machen, die vom Medizinischen Dienst überprüft und von einer unabhängigen Stelle ausgewertet werden. Die Ergebnisse werden in einem Punktesystem dargestellt. Erreicht eine Einrichtung beispielsweise beim Erhalt der Mobilität seiner Bewohner fünf Punkte, liegt sie damit weit über dem bundesdeutschen Durchschnitt. Drei Punkte bedeuten „nahe beim Durchschnitt“. Wird nur ein Punkt erreicht, liegt sie weit unter dem Durchschnitt.
3. Informationen zu jeder Einrichtung
Mit Informationen zur Einrichtung sind Ausstattung und Angebote der Pflegeeinrichtung gemeint. Dazu zählen Versorgungsschwerpunkte, Personalausstattung, spezielle Gruppenangebote, Kooperationen oder die Einbindung von Angehörigen.
Die Prüfergebnisse werden für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet veröffentlicht.
Hier finden Sie die Informationen der Pflegekassen:
Bestehen Qualitätsmängel, sprechen die Prüferinnen und Prüfer Empfehlungen zur Beseitigung der Mängel aus. Auf dieser Basis fordern die Landesverbände der Pflegekassen Verbesserungsmaßnahmen ein. Nach einer Frist kann eine Wiederholungsprüfung durchgeführt werden. Darin wird geklärt, ob das Heim die Maßnahmen umgesetzt hat.
Werden Mängel nicht beseitigt, so stehen den Landesverbänden der Pflegekassen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Sie können die Vergütung kürzen oder zu Fortbildungsmaßnahmen verpflichten. In schwerwiegenden Fällen kann auch der Versorgungsvertrag mit der Pflegeeinrichtung gekündigt werden. Im Extremfall kann dem Heim auch die Schließung drohen.
Zusätzlich zu den jährlichen Regelprüfungen können die Landesverbände der Pflegekassen den Medizinischen Dienst bei Beschwerden über eine Pflegeeinrichtung mit einer Anlassprüfung beauftragen. Bei Anlassprüfungen wird den Beschwerden gezielt nachgegangen. Beschwerden kommen häufig von Angehörigen, aber auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pflegeeinrichtungen.