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Der Weg zurück in den Job

Wer krank ist, wird krankgeschrieben und ist hoffentlich bald wieder gesund. Wenn eine Erkrankung jedoch länger andauert, können die Krankenkassen den Medizinischen Dienst bitten, die Arbeitsunfähigkeit einer Versicherten oder eines Versicherten zu überprüfen. In bestimmten Fällen sind die Kassen dazu gesetzlich verpflichtet.

Die Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit beim Medizinischen Dienst

ZI Film AU-Begutachtung

Zum Herunterladen (MP4 20 MB, Länge 2 Minuten 23 Sekunden)  bitte im Video unten rechts Menü (3 Punkte) aktivieren und "Herunterladen" auswählen.

Die Begutachtung von Arbeitsunfähigkeit beim Medizinischen Dienst

Hier finden Sie den Film mit Audiodeskription (MP4 88 MB, Länge 8 Minuten 39 Sekunden):

Die Begutachtung von Arbeitsunfähigkeit beim Medizinischen Dienst (Film mit Audiodeskription)

Häufige Fragen und Antworten

Der umgangssprachliche Begriff Krankschreibung ist irreführend: Wenn eine Ärztin oder ein Arzt Ihnen einen „gelben Schein“ übergibt oder ein elektronisches Attest an die Krankenkasse übermittelt, handelt es sich um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese ist Voraussetzung für Entgeltfortzahlung oder den Bezug von Krankengeld. 

Arbeitsunfähig sind Sie, wenn

  • Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht arbeiten können oder
  • Ihre Krankheit sich verschlimmern könnte, wenn Sie die Arbeit wieder aufnehmen.

Der Begriff Arbeitsunfähigkeit bezieht sich ausschließlich auf das Berufsleben. Die Richtlinie zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit (AU-RL) des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) regelt die Voraussetzungen für das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit und die Möglichkeiten zur stufenweisen Wiedereingliederung.

Krank zu sein heißt also nicht immer auch arbeitsunfähig zu sein. Ob eine Krankheit die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, hängt ab von

  • sich aus Ihrer Krankheit ergebenden Funktionsstörungen in Bezug auf Aktivitäten und Teilhabe,
  • sowohl körperlicher als auch geistiger/psychischer Minderbelastbarkeit, die ihre Ursache in der Krankheit haben,
  • den konkreten Anforderungen an Ihrem Arbeitsplatz

Durch diese Ausführungen wird verdeutlicht, dass die Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit immer eine individuelle Betrachtung und Beurteilung erfordert. Selbst gleiche Krankheitsausprägungen können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, wenn die Anforderungen am konkreten Arbeitsplatz unterschiedlich sind.