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Datenschutz wird bei uns großgeschrieben

Krankheit oder Pflegebedürftigkeit betreffen einen sehr persönlichen Bereich. Aus diesem Grund behandelt der Medizinische Dienst Nordrhein Ihre persönlichen Daten mit höchster Diskretion. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Einhaltung des Sozialdatenschutzes gemäß § 35 SGB I verpflichtet.

Hiermit möchten wir Sie gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §§ 82, 82a SGB X über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren und zu einer transparenten Verarbeitung beitragen.

Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und zu unserem Umgang mit Ihren Daten.