Stationäre Versorgung
Hochwertige und umfassende Versorgung
Sozialmedizinische Beratungen und DRG-Begutachtungen – der Medizinische Dienst Nordrhein erstellt im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen Gutachten zu Krankenhausbehandlungen.

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Stationäre Begutachtung
Zur Stationären Begutachtung (SB) gehören im Medizinischen Dienst Nordrhein der Medizinische Fachbereich Stationäre Versorgung (MFB SV) und die vier SB-Teams an den Standorten Aachen, Düsseldorf, Duisburg, Köln.
Zu den Kontaktdaten
Krankenhaus Qualitätskontrollen
Der Medizinische Dienst kann von Krankenkassen beauftragt werden, Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu prüfen. Informationen zur Qualitätskontroll-Richtlinie des Medizinischen Dienstes hält die Seite des G-BA bereit. Beschlüsse zu Änderungen von Teil A und Teil B der Richtlinie finden Sie hier.
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Krankenhaus Abrechnungsprüfung
Im Auftrag der Krankenkassen prüft der Medizinische Dienst Abrechnungen von Krankenhausaufenthalten und überwacht die Einhaltung der Prüfquoten. Antworten auf häufige Fragen zur Prüfquotenüberwachung durch die Medizinischen Dienste finden Sie hier.
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Erörterungsverfahren
In der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV 2022) ist ein verbindliches Erörterungsverfahren festgeschrieben. Bei Konflikten um eine Krankenhausabrechnung müssen Krankenkasse und Krankenhaus die Rechtmäßigkeit der Abrechnung erörtern. Erfahren Sie, wie der Medizinische Dienst die Krankenkassen im Verfahren unterstützen kann.
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