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Begutachtung der Pflegebedürftigkeit

Auf Hilfe bei der Pflege angewiesen zu sein ist für alle Beteiligten eine Herausforderung, vor allem für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen.

Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, ist automatisch auch bei der entsprechenden Pflegekasse versichert. Alle Anträge auf Pflegeleistungen werden direkt bei Ihrer Pflegekasse gestellt. Das kann telefonisch oder schriftlich erfolgen.

Die Pflegekasse schickt Ihnen dann die nötigen Formulare zu. Wie es weitergeht, wenn Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben, und alles zum Ablauf der Pflegebegutachtung lesen Sie hier.

Durch die Leistungen der Pflegeversicherung können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine Unterstützung in ihrem täglichen Leben erhalten.

Die Pflegebegutachtungen durch den Medizinischen Dienst Nordrhein finden in aller Regel im Rahmen einer persönlichen Begutachtung im Hausbesuch oder der persönlichen Begutachtung durch ein Telefoninterview statt.
 

Rückfragen oder Terminabsage

Bei Rückfragen zu Ihrer Pflegebegutachtung erreichen Sie die Pflegezentrale telefonisch montags bis freitags von 7.30 bis 17.30 Uhr unter der Telefonnummer 0211 1382-200.

Möchten Sie Ihren Termin absagen? Dann nutzen Sie schnell und einfach unser Absageformular.

 

Online-Fragebogen bei Höherstufungsanträgen

Falls Sie einen höheren Pflegegrad beantragt haben, können Sie uns zur Vorbereitung der Begutachtung vorab Informationen über einen Online-Fragebogen senden. Bitte beachten Sie, dass Sie vorher einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben müssen.

 

Fragebogen für die Begutachtung von Kindern

Den Fragebogen für Kinder finden Sie hier.

Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst

Um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit vorliegen, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst. Der Maßstab für die Begutachtung ist der Grad der Selbstständigkeit des Menschen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie selbstständig der Mensch seinen Alltag bewältigen kann. Dazu werden seine Fähigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen begutachtet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.

Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit geht es zentral um die Frage: Was kann der Mensch noch allein und wobei benötigt er Unterstützung?

Die wesentlichen Informationen zum Begutachtungsverfahren haben wir für Sie zusammengestellt.

Vorbereitung auf Ihre Pflegebegutachtung

Ablauf der Begutachtung

Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

Nach der Begutachtung

Widerspruch