02/2025
Fehlen bei einem Auftrag an den Medizinischen Dienst Befunde oder Dokumente, verzögert sich die Begutachtung. Soweit so logisch. Doch welche Dokumente wie eingereicht werden sollten, damit Ihre Anträge schnell bearbeitet werden können, ist je nach Fach und Fragestellung unterschiedlich. Um Sie bei der Vorbereitung der Anträge zu unterstützen, bietet der Medizinische Dienst Nordrhein zwei Online-Seminare an.
Auftragsvorlagen ohne ausreichende Befunde oder mit falschen Dokumenten verhindern häufig eine fallabschließende Begutachtung. Mit den bereitgestellten, bundesweit einheitlichen Checklisten möchten wir Ihnen die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erleichtern und die Bearbeitung Ihrer Anträge beschleunigen. In unseren Spotlight-Seminaren kommen wir mit Ihnen anhand verschiedener Beispiele aus den Bereichen Arbeitsunfähigkeit, Hilfsmittel und Vorsorge/Rehabilitation zur Nutzung dieser Vorlagen in einen Austausch.
Hier können Sie sich zum Online-Seminar am 12. Mai 2025, 10 bis 11 Uhr, anmelden.
Ein weiteres Online-Seminar, ebenfalls von 10 bis 11 Uhr, findet am 27. Mai 2025 statt.
In diesem Online-Seminar am 16. Mai 2025 erfahren Sie, welche Änderungen es bei den Abrechnungen von Beatmungsstunden gibt. Denn in den Deutschen Kodierrichtlinien wurden teilweise umfangreiche Anpassungen im Kapitel „Maschinelle Beatmung“ vorgenommen.
In dieser Fortbildung sind Ihre Erfahrungen und Fragen aus der Praxis willkommen. Senden Sie anonymisierte Fallbeispiele gern vorab an fortbildung(at)md-nordrhein.de oder bringen Sie diese im Rahmen des Seminars ein.
Die Pflegezentrale des Medizinischen Dienstes Nordrhein heißt seit dem 1. März 2025 Service-Center. Was Sie zur Umbenennung wissen müssen.
Als Medizinischer Dienst Nordrhein wollen wir Versicherten den bestmöglichen Service bieten. Während wir kontinuierlich Maßnahmen umsetzen, um diesen zu optimieren, wollen wir den Servicegedanken auch im Namen verankern: Aus unserer Pflegezentrale, die für die Terminvergabe der Einzelfallbegutachtung zuständig ist, wurde Service-Center. Wir bitten Sie, den neuen Namen auch für Ihre Kommunikation mit und über den Medizinischen Dienst Nordrhein zu berücksichtigen.
Versicherte, die einen Termin absagen möchten, können dies schnell und einfach über das Absageformular.
Um mit dem Medizinischen Dienst Nordrhein nicht nur sicher, sondern auch schnell Daten austauschen zu können, steht Ihnen der elektronische Datenaustausch (eDA) zur Verfügung. Hier erfahren Sie mehr über den Übertragungsweg.
Sowohl für die Beauftragung als auch die anschließende Übermittlung von Gutachten können Sie den elektronischen Datenaustausch (eDA) verwenden. Dieser komfortable und schnelle Übertragungsweg steht Ihnen für alle Aufträge in der Allgemeinen Sozialmedizin und der Pflege zur Verfügung.
In der Allgemeinen Sozialmedizin können Sie am elektronischen Datenaustausch „Arbeitsunfähigkeit/Krankengeld“, „Hilfsmittel“, „Vorsorge/Rehabilitation“ und „Weitere Begutachtungsbereiche“ teilnehmen. Für fachliche Fragen steht Ihnen das Team Fachanwendungen (it_fa(at)md-nordrhein.de) zur Verfügung.
Bei Fragen zum elektronischen Datenaustausch „Pflege“ ist Ihre Ansprechpartnerin Meike Kertz, Teamleiterin Auftragsbearbeitung.
Technische Fragen richten Sie bitte an die IT unter it_db(at)md-nordrhein.de.
Der Medizinische Dienst Nordrhein veröffentlicht seinen Jahresbericht 2025. Darin wirft er unter anderem einen Blick auf die Situation pflegebedürftiger Menschen, die sich oftmals in einem Dschungel aus Anträgen und Leistungen nicht zurechtfinden. Weitere Themen sind die Qualität in Krankenhäusern und Künstliche Intelligenz.
Der Medizinische Dienst kennt die Situation pflegebedürftiger Menschen in Nordrhein und widmet diesem Thema mehrere Beiträge in seinem aktuellen Jahresbericht. Die Betroffenen berichten, dass sie sich mit der Organisation ihrer Situation häufig alleingelassen fühlen. Die Beratung, die die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Nordrhein oftmals im Hausbesuch leisten, ist für viele ein erster Lichtblick im Pflegedschungel.
Neben der Versorgung in der Pflege wird auch die in Krankenhäusern thematisiert. Der Medizinische Dienst prüft seit Jahren die Qualität. Wie wichtig die Einhaltung von Qualitäts- und Prozessstandards ist, zeigt sich unter anderem bei einem Knochenbruch, der bei älteren Menschen über Leben und Tod entscheiden kann: der Oberschenkelhalsbruch. Werden bei seiner Behandlung die geforderten Standards eingehalten, sinkt die Sterberate und auch das Risiko, pflegebedürftig zu werden. In Nordrhein konnten diese Standards in 60 Prozent der Krankenhäuser nachgewiesen werden.
Mit Künstlicher Intelligenz wagt der Jahresbericht zudem einen Blick in die Zukunft. Zum einen kommen Fotos zum Einsatz, die mit Künstlicher Intelligenz generiert wurden. Zum anderen ist die Arbeit mit der Technologie ein Thema. Denn der Medizinische Dienst plant den Einsatz von Künstlicher Intelligenz nach strengen Kriterien.
Ein jährlicher Bericht hält die Anfragen an die Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Nordrhein in anonymisierter Form fest. Der Bericht 2024 ist nun auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Nordrhein veröffentlicht.
Versicherte und Angehörige wenden sich an die Ombudsstelle des Medizinischen Dienstes Nordrhein, damit ihr Problem schnell und unkompliziert gelöst wird. 924 Personen haben sich im Zeitraum 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 bei der Geschäftsstelle gemeldet. Dies entspricht einer Steigerung der Fallzahlen um rund 31 Prozent zum Vorjahresbericht mit 704 Eingängen.
Von den 924 Anliegen innerhalb von zwölf Monaten wurde jedoch nur bei 73 Fällen ein Ombudsverfahren eingeleitet. In den Ombudsverfahren waren Versicherte häufig mit ablehnenden Gutachtenergebnissen auf den Gebieten Hilfsmittelversorgung, plastische Chirurgie oder Heilmittel, beispielsweise Reha-Sport,unzufrieden.
Der Bericht 2024 steht hier zum Download bereit und ist auf den Seiten der Ombudsstelle zu finden.