06/2023
Ob Datenaustausch 2.0, neue Technologien in der Diabetestherapie oder Versorgungsziele für orthopädische Hilfsmittel - neben bewährten Themen bietet das Fortbildungsprogramm 2024 für Kassen wieder eine Vielzahl neuer Inhalte an, die aktuelle Entwicklungen und Fragen in der medizinischen Behandlung aufgreifen.
Sichern Sie sich schon heute einen Platz für die Fortbildungen im kommenden Jahr. Hier geht's zum Programm 2024.
Die ersten Kassen-Seminare starten bereits im Januar. Los geht es am 18. Januar 2024 mit Informationen zu einem neuen Hilfsmittel für die Behandlung von Hirntumorpatienten (Glioblastom): der TTF Magnetfeld Tumortherapie.
Das Seminar am 25. Januar 2024 dreht sich um den aktuellen Stand der geriatrischen Rehabilitation und die Auswirkungen der neuen Rehabilitationsrichtlinie IPReG.
„Wenn jede Minute zählt – moderne Diagnostik und Behandlung des Schlaganfalls“ ist das Thema der Schulung am 29. Januar 2024.
In einer Dialog-Veranstaltung des Medizinischen Dienstes Nordrhein diskutierten unterschiedliche Akteure aus dem Gesundheitswesen diese Frage.
Ihr Fazit: Nach 15 Jahren Pflege-Weiterentwicklungsgesetz hat sich viel verbessert. Dennoch gebe es Stellschrauben, an denen gedreht werden muss und für die es klare gesetzliche Vorgaben geben müsse, um Pflege in Deutschland zu verbessern.
Hier finden Sie weitere Informationen zu der Veranstaltung sowie die Vorträge zum Download.
Bei der Beauftragung der Medizinischen Dienste zur Frage von Hilfsmittelversorgungen sind oftmals aktuelle Befunde oder Unterlagen notwendig. Um Ihnen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kassen diese Beauftragung zu erleichtern, gibt es nun eine Checkliste, welche Unterlagen erforderlich sind.
Checklisten haben sich seit Jahren in der Zusammenarbeit zwischen Kassen und Medizinischen Diensten etabliert. Die aktuelle Checkliste für die Hilfsmittelversorgung dient als Leitfaden für die Beauftragung, wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet und um weitere Produktgruppen ergänzt.
Hier finden Sie die Checkliste als pdf zum Download.
Weitere Checklisten und Arbeitshilfen finden Sie hier.
Der Medizinische Dienst hat die Begutachtungsanleitung Vorsorge und Rehabilitation überarbeitet und veröffentlicht. Die aktualisierte Fassung ist am 11. November in Kraft getreten und Grundlage für die Begutachtungen der Medizinischen Dienste, bei denen es um Leistungen zur Vorsorge und Rehabilitation geht.
Im Rahmen der Umsetzung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) hat der Gemeinsame Bundesausschuss seine Rehabilitations-Richtlinie zum 1. Juli 2022 in den Bereichen geriatrische Rehabilitation und Anschlussrehabilitation angepasst. Die Änderungen haben direkte Auswirkungen auf das Beratungs- und Begutachtungsgeschehen der Medizinischen Dienste. Insofern war eine Überarbeitung der Begutachtungsanleitung (BGA) Vorsorge und Rehabilitation notwendig. Die Änderungen betreffen insbesondere die folgenden Kapitel bzw. Abschnitte der Begutachtungsanleitung:
Zur aktualisierten Begutachtungsanleitung (BGA) Vorsorge und Rehabilitation
Bei der außerklinischer Intensivpflege (AKI) geht es vor allem um beatmete und/oder mit einer Trachealkanüle versehene Patientinnen und Patienten, daneben um Kinder mit Diabetes oder Epilepsie, die einer Intensivversorgung bedürfen. Wie Sie den Medizinischen Dienst Nordrhein für eine AKI-Begutachtung beauftragen, erfahren Sie hier.
Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI-RL) regelt alle Aufträge und Verfahren. Welche Begutachtungen fallen unter die Richtlinie? Welche Anlassschlüssel gibt es? Und an welches Beratungs-und Begutachtungszentrum muss welcher Auftrag gesendet werden?
Antworten auf diese und weitere Fragen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Um die zuständige Beratungsstelle für die AKI-Begutachtung zu finden, benötigen Sie die Postleitzahl des tatsächlichen Aufenthaltsorts der versicherten Person (Leistungsort). Die Meldeadresse der oder des Versicherten ist hierbei unerheblich. Eine Übersicht über die Zuständigkeiten finden Sie im Beratungsstellenverzeichnis.
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Für alle anderen Anlässe benötigen Sie die Postleitzahl oder den Wohnort der versicherten Person.