05/2023 Sonderausgabe
Bei der außerklinischer Intensivpflege (AKI) geht es vor allem um beatmete und/oder mit einer Trachealkanüle versehene Patientinnen und Patienten, daneben um Kinder mit Diabetes oder Epilepsie, die einer Intensivversorgung bedürfen. Wie Sie den Medizinischen Dienst Nordrhein für eine AKI-Begutachtung beauftragen, erfahren Sie hier.
Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI-RL) regelt alle Aufträge und Verfahren. Welche Begutachtungen fallen unter die Richtlinie? Welche Anlassschlüssel gibt es? Und an welches Beratungs-und Begutachtungszentrum muss welcher Auftrag gesendet werden?
Antworten auf diese und weitere Fragen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Um die zuständige Beratungsstelle für die AKI-Begutachtung zu finden, benötigen Sie die Postleitzahl des tatsächlichen Aufenthaltsorts der versicherten Person (Leistungsort). Die Meldeadresse der oder des Versicherten ist hierbei unerheblich. Eine Übersicht über die Zuständigkeiten finden Sie im Beratungsstellenverzeichnis.
Sie suchen die zuständige Beratungsstelle für eine Begutachtung? Für AKI-Begutachtungen geben Sie die Postleitzahl des Leistungsortes ein.
Für alle anderen Anlässe benötigen Sie die Postleitzahl oder den Wohnort der versicherten Person.