02/2023
Wie wird die Kliniklandschaft von morgen aussehen? Welche Strukturen sind für eine gute stationäre Versorgung von Nöten? Bund und Länder arbeiten derzeit intensiv an einer Krankenhausreform, die der Medizinischer Dienst Nordrhein unterstützt. Im Jahresbericht „Kliniklandschaft unter der Lupe“ sind die Aspekte aufgeführt, die aus Sicht des Medizinischen Dienstes zum Gelingen der Reform wesentlich sind.
Neben der Krankenhausreform steht auch das Thema Pflege in der Diskussion. Stetig steigende Auftragszahlen bei der Pflege zeigen, dass es hier Anpassungen wie etwa neue Formen der Begutachtung geben muss.
Diese und weitere Themen hat der Medizinische Dienst Nordrhein in seinem aktuellen Jahresbericht aufgegriffen.
Hier finden Sie den Jahresbericht als pdf zum Download.
Wie viele Strukturprüfungen führte der Medizinische Dienst Nordrhein 2022 durch? Wie viele Aufträge zu Pflegeeinzelfallgutachten wurden im vergangenen Jahr bearbeitet? Diese und weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Arbeit des unabhängigen Beratungs- und Begutachtungsdienst finden Sie auf der Homepage des Medizinischen Dienstes Nordrhein.
Die im aktuellen Jahresbericht veröffentlichen Zahlen, Daten, Fakten 2022 sind auch online abrufbar. Die Grafiken zu den Bereichen "Krankenversicherung", "Pflegeversicherung" und "Unternehmen" stehen zudem als Download zur Verfügung.
Hier gelangen Sie zu den Zahlen, Daten, Fakten 2022.
Der Medizinische Dienst Nordrhein arbeitet in Ihrem Auftrag. Unser Ziel ist es daher, dass Sie mit unserem Service zufrieden sind. Um uns kontinuierlich zu verbessern, möchten wir gerne wissen, inwiefern wir noch serviceorientierter werden können. Deshalb haben wir eine kurze Online-Befragung erstellt und möchten Sie bitten, daran teilzunehmen.
Die Versicherten sind mit der telefonischen Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes Nordrhein sehr zufrieden. Das zeigen die Ergebnisse der repräsentativen Versichertenbefragung, für die eine unabhängige wissenschaftliche Stelle rund 2.500 anonymisierte Fragebögen aus dem Jahr 2022 ausgewertet hat.
Während der Corona-Pandemie konnten die Begutachtungen des Medizinischen Dienstes für die Pflegeversicherung aus Infektionsschutzgründen zum großen Teil telefonisch erfolgen. Der Bericht zeigt: Das Begutachtungsformat der telefonischen Begutachtung wurde von den Versicherten positiv angenommen. 87,1 Prozent der Befragten gaben an, zufrieden mit der telefonischen Begutachtung zu sein. Die telefonische Begutachtung schneidet damit ebenso gut ab wie die Begutachtung im Hausbesuch.
Weitere Informationen sowie die Versichertenbefragung als pfd finden Sie hier.
Der Medizinische Dienst Nordrhein ist stets offen für Lob und Kritik und veröffentlicht nun bereits zum zweiten Mal einen Jahresreport zu Umfang und Art des Feedbacks.
Die Gutachten des Medizinischen Dienstes Nordrhein sind entscheidend dafür, ob und in welchem Umfang Anträge auf bestimmte Behandlungen oder finanzielle Unterstützung von den Kranken- und Pflegekassen genehmigt werden. Deshalb wird nicht nur das Ergebnis, sondern auch die Art und Weise der Begutachtung sensibel wahrgenommen. Das zeigen die rund 900 kritischen, zum Teil aber auch lobenden Rückmeldungen des Jahres 2022. Das bedeutet eine Steigerung von 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Von den Rückmeldungen waren knapp ein Drittel lobende Äußerungen, in rund 70 Prozent gab es ein kritisches Feedback.
Hier finden Sie den Jahresreport 2022 als PDF zum Herunterladen.
Beim Update 2023 der SEG 4-Kodierempfehlungen hat die Sozialmedizinische Expertengruppe „Vergütung und Abrechnung“ (SEG 4) der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste zehn Kodierempfehlungen inhaltlich geändert und acht Kodierempfehlungen redaktionell angepasst.
Die inhaltlichen Änderungen betreffen die Kodierempfehlungen:
Redaktionelle Anpassungen wurde vorgenommen bei den Kodierempfehlungen:
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 21. April 2023 die Richtlinie zu Krankenhaus-Strukturprüfungen 2023 genehmigt. Die entsprechend angepasste Richtlinie mit allen Anlagen steht ab sofort auf den Seiten des Medizinischen Dienstes Nordrhein als Download zur Verfügung.