Newsletter Kranken- und Pflegekassen
01/2025
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für Kranken- und Pflegekassen

Starten Sie das neue Jahr mit einer Fortbildung! Der Medizinische Dienst Nordrhein hält viele unterschiedliche Fortbildungsangebote für Sie bereit – von orthopädischen Hilfsmitteln über Diabetes und Rehabilitation bis hin zu Digital Health. Schauen Sie sich unsere Seminare im ersten Halbjahr an und sichern Sie sich Ihren Platz! Ein Überblick über das Angebot der nächsten Wochen.
Orthopädische Hilfsmittel
Es gibt sehr viele orthopädie- und rehatechnische Hilfsmittel. Ebenso vielfältig sind die Ziele der Versorgung. Ein Online-Seminars am 3. Februar 2025 gibt Ihnen hierzu einen Überblick, sodass Sie sozialmedizinische Gutachten zu diesem Thema besser nachzuvollziehen und in Ihrer Bewertung berücksichtigen können. Weitere Informationen und Anmeldung.
Diabetes hoch drei
Gleich drei Online-Seminare drehen sich um das Thema Diabetes. Am 21. Februar 2025 werden die Grundlagen des Diabetes mellitus ausführlich dargestellt. Weitere Informationen und Anmeldung.
Das Seminar am 12. März 2025 stellt neue Technologien in der Diabetestherapie vor – wie etwa kommunizierende Insulinpumpen mit kontinuierlichen Glukose-Messgeräten oder Abschalt- und automatisierte Basalratensteuerungen. Weitere Informationen und Anmeldung.
Am 24. März 2025 erfahren Sie, welche Versorgungsmöglichkeiten es bei einem diabetischen Fußsyndrom gibt und welche Unterlagen und Informationen für die weitere Begutachtung und die sozialmedizinische Beurteilung notwendig sind. Weitere Informationen und Anmeldung.
Reha bei Kindern
Da Kinder keine kleinen Erwachsenen sind, beschäftigt sich das Online-Seminar am 24. Februar 2025 mit der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen. Neben allgemeinen Voraussetzungen zur Rehabilitation werden auch die Unterschiede zur Rehabilitation Erwachsener erörtert. Weitere Informationen und Anmeldung. Weitere Informationen und Anmeldung.
Digital Health
Die Digitalisierung gewinnt auch in der Gesundheitsversorgung immer mehr Bedeutung. Das Online-Seminar am 17. März 2025 zeigt auf, welche digitalen Gesundheitstechnologien gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen und wie die Evidenzlage dazu ist. Weitere Informationen und Anmeldung.
Hier finden Sie das gesamt Seminarangebot sowie Anmeldemöglichkeiten.

Dr. Sonja Placzek ist seit 1. Januar 2025 neue Ärztliche Leiterin des Medizinischen Dienstes Nordrhein. Die Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie, die sich vor allem mit kinderorthopädischen Fragestellungen beschäftigt hat, kehrt in neuer Funktion zum Medizinischen Dienst Nordrhein zurück.
Von 2016 bis 2022 arbeitete die Sozialmedizinerin bereits als Gutachterin beim Medizinischen Dienst Nordrhein und konnte vielseitige Erfahrungen sammeln: etwa in der Sozialmedizin, zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, zu orthopädischen Hilfsmitteln sowie im Medizinischen Fachbereich Pharmakologie. Zuvor war sie als Ärztin in mehreren Krankenhäusern tätig wie etwa in der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie im Johanna-Etienne-Krankenhaus in Neuss. Dort war sie unter anderem für die kinderorthopädische Sprechstunde verantwortlich. Zuletzt leitete sie das Ärztliche Untersuchungszentrum der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in Köln.

Nicolas Düppengießer leitet seit dem 1. Januar 2025 den Verbund West des Medizinischen Dienstes Nordrhein und ist damit für die Standorte Aachen und Mönchengladbach zuständig. Düppengießer verfügt sowohl über Pflege- als auch betriebswirtschaftliche Erfahrungen. Er ist Diplom-Pflegewirt und Master of Business Administration (MBA).
Zunächst arbeitete Düppengießer als Gesundheits- und Krankenpfleger in unterschiedlichen Leitungspositionen. Nach seinem Master mit dem Studienschwerpunkt Change-Management und Organisationsentwicklung wurde er Projektmanager im Dezernat "Soziales, Integration und Umwelt" der Stadt Köln und anschließend Kaufmännischer Direktor der Alexianer Aachen GmbH. Zuletzt arbeitete Düppengießer als Direktor des Pflege- und Funktionsdiensts des Cellitinnen-Krankenhaus St. Franziskus in Köln. Darüber hinaus verfügt Düppengießer über Weiterbildungen in Projektmanagement und Coaching.

Um eine einheitliche Kommunikation sicherzustellen, hat sich die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste auf Begriffe für Begutachtungsbereiche verständigt. Mit den neuen Bezeichnungen ändern sich auch einige E-Mail-Adresse beim Medizinischen Dienst Nordrhein. Das elektronische Datenaustauschverfahren, über das Sie Ihre Aufträge sicher an den Medizinischen Dienst übertragen, ist von diesen Änderungen nicht betroffen.
Der Medizinische Dienst Nordrhein ist einer von insgesamt 15 Medizinischen Diensten in Deutschland. Mit dem Medizinischen Dienst Bund bilden sie eine Gemeinschaft. Um nach außen einheitlich zu kommunizieren, haben sich die Medizinischen Dienste nun auf folgende Bezeichnung für Begutachtungsbereiche in der Krankenversicherung verständigt:
Sozialmedizinische Fallberatung (SFB) wurde Allgemeine Sozialmedizin (ASM)
Hierzu gehören zum Beispiel Stellungnahmen zur Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln, zur Notwendigkeit und Art von Rehabilitationen oder zu Fragen der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten. Aufträge senden Sie wie gewohnt über das elektronische Datenaustauschverfahren. Die E-Mail-Kommunikation läuft ab sofort über die Adresse „asm“ in Kombination mit dem Standort, der für Ihren Auftrag zuständig ist. Bearbeitet etwa das Beratungs- und Begutachtungszentrums Aachen Ihren Auftrag und Sie haben eine Rückfrage, senden Sie eine E-Mail an folgende Adresse: asm.aachen@md-nordrhein.de
Krankenhausfallmanagement (KHF) wurde Stationäre Begutachtung (SB)
Das gleiche Prinzip gilt für stationäre Begutachtungen wie etwa der Abrechnungsprüfung von Krankenhausbehandlungen. Für Rückfragen per E-Mail wenden Sie sich an die Adresse „sb“ in Kombination mit dem entsprechenden Standort. Als Beispiel: sb-koeln@md-nordrhein.de
Sie suchen die zuständige Beratungsstelle für eine Begutachtung? Dann schauen Sie ins Beratungsstellenverzeichnis des Medizinischen Dienstes. Hierfür benötigen Sie lediglich die Postleitzahl oder den Wohnort der versicherten Person.
Sie suchen die zuständige Beratungsstelle für die Begutachtung eines Reha-Verlängerungsantrages? Dann benötigen Sie die Postleitzahl oder den Ort der Reha-Einrichtung und geben diese hier ein.

Der Medizinische Dienst hat die aktualisierte Richtlinie zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen (StrOPS-RL) veröffentlicht. Die Version 2025 tritt am 16. Januar 2025 in Kraft. Sie überbrückt den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Richtlinie für die Prüfung von Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmalen (LOPS-RL) und richtet sich insoweit an Krankenhäuser, für die ohnehin keine Leistungsgruppenprüfungen vorgesehen sind.
Diesen Krankenhäusern bietet die Übergangsrichtlinie die Möglichkeit, frühzeitig eine Strukturprüfung nach dem gewohnten Verfahren beantragen zu können. Dies kann sich vor allem für Krankenhäuser oder Krankenhausstandorte anbieten, die Strukturprüfungen für psychiatrische OPS-Kodes beantragen wollen.
Die StrOPS-RL 2025 ist eine Übergangslösung, da am 12. Dezember 2024 das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in Kraft getreten ist. Es sieht vor, dass der Medizinische Dienst in Zukunft OPS-Strukturmerkmale sowie Leistungsgruppen prüft und diese Prüfungen miteinander verzahnt und aufwandsarm ausgestaltet. Diese Änderungen aus dem KHVVG werden erst wirksam, wenn der Medizinische Dienst eine entsprechende Richtlinie erlassen hat. Dafür hat der Gesetzgeber eine Frist bis 12. Juni 2025 vorgesehen. Deshalb sind die Änderungen aus dem KHVVG in der StrOPS-Richtlinie 2025 nicht berücksichtigt. In der späteren sogenannten LOPS-Richtlinie werden dann sowohl die OPS-Strukturprüfungen als auch die neuen Leistungsgruppenprüfungen nach dem KHVVG geregelt sein.
Die StrOPS-Richtlinie (Version 2025) sowie weitere Informationen finden Sie hier.