Newsletter Kranken- und Pflegekassen
02/2024
Newsletter
für Kranken- und Pflegekassen

"Qualität auf dem Prüfstand" ist der Titel des aktuellen Jahresberichts 2024. Auf 60 Seiten gibt der Medizinische Dienst Nordrhein unter anderem einen Einblick in die pflegerische Versorgung in Nordrhein und berichtet, was unser „Prüfstand“ bei der Qualität in nordrheinischen Krankenhäusern ergeben hat.
Denn mit seinen Prüfungen in Krankenhäusern oder in Pflegeinrichtungen kann der Medizinische Dienst Nordrhein auf Defizite, Verbesserungspotenzial oder auch auf positive Beispiele in der Versorgung aufmerksam machen. Immer mit dem Ziel, einen wichtigen Beitrag für eine hochwertige und umfassende medizinische und pflegerische Versorgung zu leisten.
Qualität und Versorgung sind deshalb auch Themen in weiteren Beiträgen des Jahresberichts – etwa die neue Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege oder eine Bilanz zu 15 Jahren Pflege-Weiterentwicklungsgesetz.
Den aktuellen Jahresbericht 2024 finden Sie hier als PDF zum Herunterladen.

Wie viele Prüfungen in Krankenhäusern gab es 2023 in Nordrhein? Wie viele Reha-Anträge landen zur Begutachtung beim Medizinischen Dienst Nordrhein? Diese und weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Arbeit des unabhängigen Beratungs- und Begutachtungsdienst sind nun veröffentlicht.
Die im aktuellen Jahresbericht veröffentlichen Zahlen, Daten, Fakten 2023 sind auch online abrufbar. Die Grafiken zu den Bereichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unternehmen stehen zudem als Download zur Verfügung.

Bei Anträgen zu Begutachtungen von Psychotherapie im Ausland sind unterschiedliche Medizinische Dienste zuständig. Hier erfahren Sie, wohin Sie welchen Auftrag senden.
Bei Versicherten, die mit ihrem Wohnsitz ausschließlich im Ausland haben, dort gemeldet sind und keine Meldeadresse in Deutschland besitzen, gilt die gleiche Länderzuständigkeitsliste wie auch bei der Pflegebegutachtung.
Bei Versicherten, die in Nordrhein gemeldet sind, sich aber zeitweise zum Beispiel wegen eines Studiums im Ausland befinden, erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst Nordrhein.
Bitte stellen Sie die Begutachtungsaufträge zu Psychotherapie an das BBZ Köln:
Medizinischer Dienst Nordrhein
BBZ Köln
Cäcilienkloster 6
50676 Köln

Von der Abrechnung von Beatmungsstunden über onkologische Behandlungen bis hin zu psychischen Erkrankungen – das Themenspektrum der nächsten Fortbildungen ist abwechslungsreich und auf Ihre Bedürfnisse als Beschäftigte der Kassen zugeschnitten. Hier geht’s zum Fortbildungsprogramm und den Anmeldeseiten.
Überblick über psychische Erkrankungen
Das Online-Seminar am 22. April 2024 erörtert praxisbezogen die Fragen, was psychische Erkrankungen eigentlich sind, welche Formen es gibt und welche Ursachen sie haben können.
Behandlungen mit CAR-T-Zellen
Das Online-Seminar am 7. Mai 2024 erläutert die Grundlagen der CAR-T-Zelltherapie und ermöglicht Ihnen somit ein besseres Verständnis und eine fachgerechte Einschätzung von sozialmedizinischen Gutachten.
Therapie intrakranieller Aneurysmen
Bei der Therapie intrakranieller Aneurysmen ist es in den vergangenen Jahren zu einem kontinuierlichen Anstieg der Fallzahlen in der stationären Versorgung gekommen. In dem Online-Seminar am 13.Mai 2024 erweitern Sie Ihre Kenntnisse über die medizinisch-wissenschaftlichen Grundlagen und über sozialmedizinische Gutachten. Zudem erhalten Sie vielfältige Informationen zu abrechnungsrelevanten Aspekten.
Partikelbestrahlung
Im Rahmen einer Krebstherapie ist die Partikelbestrahlung ein mögliches Behandlungsverfahren. In diesem Online-Seminar am 16. Mai 2024 erhalten Sie einen Überblick über diese Therapieform. Zudem erfahren Sie Einzelheiten über die Wirkungsweisen und die Unterschiede der jeweiligen Methoden untereinander und im Vergleich zur konventionellen Strahlentherapie.
Abrechnung von Beatmungsstunden
Das Online-Seminar am 23. Mai 2024 informiert Sie, welche neuen und veränderten Regelungen es in der Abrechnung von Beatmungsstunden gibt. Zudem stellen wir Ihnen die aktuelle Vorgehensweise des Medizinischen Dienstes Nordrhein bei der Begutachtung vor und zeigen Ihnen Möglichkeiten einer differenzierten Fallauswahl auf.
Sie haben Interesse an weiteren Fortbildungen? Hier finden Sie das komplette Seminarprogramm 2024.

Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste hat ihren Begutachtungsleitfaden für die Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes in Krankenhäusern überarbeitet.
Dem Begutachtungsleitfaden wurden in Anlage 1 drei Strukturmerkmalbewertungen mit den Nummern 40, 41 und 42 hinzugefügt (Seite 103–106). Zudem wurde auf Seite 65 die tabellarische Übersicht über die im Begutachtungsleitfaden enthaltenen Strukturmerkmalbewertungen aktualisiert.
Der Begutachtungsleitfaden enthält für die Gutachterinnen und Gutachter der Medizinische Dienste verbindliche Vorgaben für die vom Gesetzgeber vorgesehenen Kontrollen der Einhaltung von Qualitätsvorgaben, insbesondere für die einheitliche Auslegung der in den Richtlinien, Beschlüssen und Regelungen des G-BA enthaltenen Struktur- und Prozessmerkmale.
Basis für die Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes in Krankenhäusern die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes nach § 275a SGB V (MD-Qualitätskontroll-Richtlinie, MD-QK-RL).
Den aktualisierten Begutachtungsleitfaden finden Sie hier als pdf zum Download.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 6. Februar 2024 die Richtlinie zu Krankenhaus-Strukturprüfungen 2024 genehmigt. Auf den Seiten des Medizinschen Dienstes Nordrhein stehen sowohl die Richtlinie als auch der dazugehörige Begutachtungsleirtfaden zum Download zur Verfügung.
Beide Dokumente finden Sie auf der Internetseite Krankenhaus-Strukturprüfungen des Medizinischen Dienstes Nordrhein.

Der Medizinische Dienst Nordrhein ist stets offen für Lob und Kritik und veröffentlicht jährlich einen Report zu Umfang und Art des Feedbacks.
Im Jahr 2023 gingen beim Medizinischen Dienst Nordrhein insgesamt 780 Rückmeldungen zur Zufriedenheit mit den Beratungen, den Begutachtungen und dem Service ein. Von den Rückmeldungen war knapp ein Drittel Lob, in rund 65 Prozent gab es Kritik.
Rund 280 Kundinnen und Kunden äußerten sich positiv über die Arbeit des Medizinischen Dienstes Nordrhein und meldeten sich, um sich zu bedanken. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einer Steigerung von 5,3 Prozent. Fast alle positiven Meldungen bezogen sich auf eine Pflegeeinzelfallbegutachtung. Von den rund 500 kritischen Rückmeldungen waren 83 Prozent Beschwerden über die Pflegeeinzelfallbegutachtung, knapp 16 Prozent betrafen die ambulante Krankenversicherung.
Hier finden Sie den Feedbackreport 2023 als PDF zum Herunterladen.

Versicherte und Angehörige wenden sich an die Ombudsstelle des Medizinischen Dienstes Nordrhein, damit ihr Problem schnell und unkompliziert gelöst wird. Von den rund 700 Anliegen innerhalb von zwölf Monaten waren jedoch nur 50 ein Fall für die Ombudsperson.
Vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 erreichten Dirk Meyer, Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Nordrhein, 704 Anliegen von Versicherten oder deren Angehörige. Der überwiegende Teil der Anliegen (654) war jedoch kein Fall für die Ombudsstelle. In vielen Fällen wurde die Rolle des Medizinischen Dienstes fehlinterpretiert, statt an die Kranken- oder Pflegekassen, wendeten sich die Versicherten an die Ombudsstelle, etwa um Widerspruch einzureichen.
Weitere Informationen sowie den Ombudsbericht als PDF erhalten Sie hier.