Newsletter Kranken- und Pflegekassen
05/2024
Newsletter
für Kranken- und Pflegekassen

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Wie der Medizinische Dienst Sie in einem Erörterungsverfahren unterstützen kann, erfahren Sie hier.
Die Seite Auftragsreporting erklärt, wie Sie online Informationen zu Ihren Aufträgen beim Medizinischen Dienst Nordrhein erhalten.

Der Pflegebedarf ist in den vergangenen fünf Jahren deutlich gestiegen und hat sich stark verändert. Die Menschen in Nordrhein werden früher pflegebedürftig und chronische Gelenkerkrankungen haben bei den Pflegebedürftigen zugenommen. Das zeigt der Report „Pflegebegutachtungen 2023“, den der Medizinische Dienst Nordrhein veröffentlicht hat.
Der steigende Pflegebedarf spiegelt sich in den Begutachtungszahlen des Medizinischen Dienstes Nordrhein wider. Von 2019 bis 2023 ist die Zahl an Gutachten um 48,5 Prozent auf mehr als 395.000 gestiegen. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes stellen auch fest, dass bei Pflegebedürftigen und Angehörigen ein hoher Bedarf an Koordination und an Beratung besteht. Bei Fragen etwa zum Leistungsspektrum der Pflegeversicherung, zu Zusatzkosten und zu Entlastungs- oder Unterstützungsangeboten fühlen sich die Betroffenen nicht ausreichend informiert.
Die Erkenntnisse des Reports lassen Rückschlüsse auf die zukünftige Versorgung zu: Die stetig wachsende Zahl an Pflegebedürftigen und steigender Fachkräftemangel machen eine gute Gesundheitsvorsorge immer wichtiger. Der Bedarf an ambulanten Pflegediensten oder Tagespflegeeinrichtungen wird weiter steigen. Dementsprechend ist es eine wesentliche Herausforderung für die Politik, den Ausbau ambulanter Pflegeangebote zu fördern.
Weitere Informationen und den Report als pdf Dowanload finden Sie hier.

Die Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit (AU) ist eine wesentliche Aufgabe der Medizinischen Dienste. Allein im Jahr 2022 führte der Medizinische Dienst Nordrhein über 45.000 Begutachtungen durch und analysierte diese in dem "Report Arbeitsunfähigkeit". Die Analyse zeigt, dass psychische Erkrankungen vermehrt zu Langzeitarbeitsunfähigkeiten führen.
Im Jahr 2022 betrafen in Nordrhein die meisten AU-Gutachten über 50-jährige Versicherte. Viele von ihnen waren in Sozial-, Erziehungs- oder Gesundheitsberufen beschäftigt und litten an psychischen Erkrankungen oder Verhaltensstörungen. Am häufigsten beauftragten die gesetzlichen Krankenkassen ein Gutachten mit der Frage zur Dauer der AU (41,8 Prozent). Bei dieser Art von Gutachten standen Frauen (55 Prozent) und Beschäftigte zwischen dem 55. und dem 65. Lebensjahr (43,3 Prozent) im Fokus. Der überwiegenden Mehrheit bestätigten die Gutachterinnen und Gutachter die Arbeitsunfähigkeit. Nur sehr selten führte das Gutachten zur Beendigung der AU (5,4 Prozent).
Das vorrangige Ziel von AU-Begutachtungen ist es, Langzeitkranken die Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen. Um dieses Ziel sicherzustellen, ist es notwendig, dass alle Beteiligten eng zusammenarbeiten. Bei wiederholten und längeren Krankschreibungen muss systematisch geprüft werden, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit die Betroffenen wieder am Erwerbsleben teilnehmen können. Hier ist eine umfangreiche und intensive Kommunikation zwischen den Patientinnen und Patienten, den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse notwendig.
Weitere Informationen und den Report als pdf Download finden Sie hier.

Das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation (IPReG) stärkt die Versorgungsqualität in der außerklinischen Intensivpflege (AKI) und bringt einige Änderungen für die Qualitätsprüfungen mit sich. Hierzu bietet der Medizinische Dienst Nordrhein zwei Fortbildungen an. Mehr zu diesen und weiteren Seminaren lesen Sie hier.
Das Online-Seminar "Qualitätssprüfung in der Außerklinischen Intensivpflege" erläutert die wesentlichen Inhalte der Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege (QPR-HKP und AKI). Zu weiteren Informationen und zur Anmeldungen für den Termin am 13. November 2024 gelangen Sie hier.
Um die Außerklinische Intensivpflege dreht sich auch das Online-Seminar am 14. November 2024. Es richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die mit der Bearbeitung von Prüfberichten nach §§ 114 ff. SGB XI und § 275b SGB V befasst sind. Zu weiteren Informationen und zur Anmeldungen gelangen Sie hier.
Die "Abrechnung von Beatmungsstunden" ist Thema eines Online-Seminars am 5. November 2024. Die Fortbildung erläutert, welche neuen und veränderten Regelungen es durch die Deutschen Kodierrichtlinien gibt. Zu weiteren Informationen und zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesetzlichen Krankenversicherung, die mit der Abrechnung und Vergütung in der stationären Versorgung befasst sind, gibt es ein Online-Seminar am 21. November 2024. In diesem können sie ihre Kenntnisse über die Therapie intrakranieller Aneurysmen ausbauen. Zu weiteren Informationen und zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Bei wenigen anderen Erkrankungen findet eine so rasante technologische Entwicklung statt wie bei Diabetes mellitus. Insbesondere der Trend zu digitalen Anwendungen führt zu immer neuen Behandlungsmöglichkeiten. "Neue Technologien in der Diabetestherapie" ist deshalb Gegenstand eines Online-Seminars am 2. Dezember 2024. Zu weiteren Informationen und zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Dr. Barbara Zimmer ist neue Leiterin des Kompetenz-Centrum Onkologie (KCO). Am 1. September 2024 trat sie die Nachfolge von Professor Dr. Axel Heyll an, der sich nach 24 Jahren altersbedingt verabschiedet. Als langjährige stellvertretende KCO-Leiterin bringt Zimmer umfassende Erfahrungen und großes Fachwissen in der Beratung und Begutachtung zu onkologischen Fragestellungen sowie in der Sozialmedizin mit.
Nach dem Medizinstudium mit Auslandaufenthalten an internationalen Universitätskliniken folgte die Facharztausbildung an den Universitätskliniken in Düsseldorf und Berlin mit dem Schwerpunkt in der Hämatoonkologie. Seit 2003 ist Dr. Barbara Zimmer beim KC Onkologie tätig. Ihre Schwerpunkte liegen in der Bewertung von onkologischen Arzneimitteln, Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, bei Fragen zur Qualitätssicherung und in der Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung.
Dr. Barbara Zimmer ist Fachärztin für Internistische Hämatologie und Onkologie. Sie hat darüber hinaus die Master-Studiengänge Public Health mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement (MPH) und Medizinethik (MA) abgeschlossen. Mit dieser Expertise ist sie sowohl bei Auftraggebern, in Gremien als auch bei den Fachgesellschaften eine gefragte Gesprächspartnerin.

Ein wichtiges Gremium, das oft im Hintergrund arbeitet: Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Nordrhein. Er setzt sich für ein funktionierendes Gesundheitswesen und zum Wohl der Versicherten ein. In einem kurzen Film wird nun seine Arbeit transparent.
Vier Mitglieder erklären in kurzen Statements die Aufgabe und Bedeutung des Gremiums – darunter die beiden Vorsitzenden Klaus-Peter Hennig und Michael Knittel sowie Ärztevertreter Rudolf Henke und die Patienten- und Verbrauchervertreterin Christiane Grote.