02/2024
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für Krankenhäuser

In vier Dialog-Veranstaltungen lädt der Medizinische Dienst Nordrhein zu einem fachlichen Austausch rund um aktuelle Themen aus dem Krankenhaussektor ein. Welche Neuerungen gibt es in der aktuellen StrOPS-Richtlinie? Wie sind die Ergebnisse der bisherigen G-BA-Qualitätskontrollen und was erwartet uns dieses Jahr, etwa bei der Femurfraktur-Richtlinie? Und wie sind die Erfahrungen mit der G-BA-Richtlinie über die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL)?
Hier geht’s zu weiteren Informationen zu den Veranstaltungen und zur Anmeldung.

"Qualität auf dem Prüfstand" ist der Titel des aktuellen Jahresberichts 2024. Auf 60 Seiten gibt der Medizinische Dienst Nordrhein einen Einblick in die pflegerische Versorgung in Nordrhein und berichtet, was unser „Prüfstand“ bei der Qualität in nordrheinischen Krankenhäusern ergeben hat.
Denn mit seinen Prüfungen in Krankenhäusern oder in Pflegeinrichtungen kann der Medizinische Dienst Nordrhein auf Defizite, Verbesserungspotenzial oder auch auf positive Beispiele in der Versorgung aufmerksam machen. Immer mit dem Ziel, einen wichtigen Beitrag für eine hochwertige und umfassende medizinische und pflegerische Versorgung zu leisten.
Qualität und Versorgung sind deshalb auch Thema in weiteren Beiträgen des Jahresberichts – etwa die neue Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege oder eine Bilanz zu 15 Jahren Pflege-Weiterentwicklungsgesetz.
Den aktuellen Jahresbericht 2024 finden Sie hier als PDF zum Herunterladen.

Wie viele Prüfungen in Krankenhäusern gab es 2023 in Nordrhein? Wie viele Reha-Anträge landen zur Begutachtung beim Medizinischen Dienst Nordrhein? Diese und weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Arbeit des unabhängigen Beratungs- und Begutachtungsdienst sind nun veröffentlicht.
Die im aktuellen Jahresbericht veröffentlichen Zahlen, Daten, Fakten 2023 sind auch online abrufbar. Die Grafiken zu den Bereichen "Krankenversicherung", "Pflegeversicherung" und "Unternehmen" stehen zudem als Download zur Verfügung.

Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste hat ihren Begutachtungsleitfaden für die Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes in Krankenhäusern überarbeitet.
Dem Begutachtungsleitfaden wurden in Anlage 1 drei Strukturmerkmalbewertungen mit den Nummern 40, 41 und 42 hinzugefügt (Seite 103–106). Zudem wurde auf Seite 65 die tabellarische Übersicht über die im Begutachtungsleitfaden enthaltenen Strukturmerkmalbewertungen aktualisiert.
Der Begutachtungsleitfaden enthält für die Gutachterinnen und Gutachter der Medizinische Dienste verbindliche Vorgaben für die vom Gesetzgeber vorgesehenen Kontrollen der Einhaltung von Qualitätsvorgaben, insbesondere für die einheitliche Auslegung der in den Richtlinien, Beschlüssen und Regelungen des G-BA enthaltenen Struktur- und Prozessmerkmale.
Basis für die Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes in Krankenhäusern die „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes nach § 275a SGB V (MD-Qualitätskontroll-Richtlinie, MD-QK-RL).
Den aktualisierten Begutachtungsleitfaden finden Sie hier als pdf zum Download.

Ab sofort können OPS-Strukturprüfungen für Leistungen im Jahr 2025 beim Medizinischen Dienst Nordrhein beantragt werden.

Der Medizinische Dienst Nordrhein ist stets offen für Lob und Kritik und veröffentlicht jährlich einen Report zu Umfang und Art des Feedbacks.
Im Jahr 2023 gingen beim Medizinischen Dienst Nordrhein insgesamt 780 Rückmeldungen zur Zufriedenheit mit den Beratungen, den Begutachtungen und dem Service ein. Von den Rückmeldungen war knapp ein Drittel Lob, in rund 65 Prozent gab es Kritik.
Rund 280 Kundinnen und Kunden äußerten sich positiv über die Arbeit des Medizinischen Dienstes Nordrhein und meldeten sich, um sich zu bedanken. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einer Steigerung von 5,3 Prozent. Fast alle positiven Meldungen bezogen sich auf eine Pflegeeinzelfallbegutachtung. Von den rund 500 kritischen Rückmeldungen waren 83 Prozent Beschwerden über die Pflegeeinzelfallbegutachtung, knapp 16 Prozent betrafen die ambulante Krankenversicherung.
Hier finden Sie den Feedback-Report 2023 als PDF zum Herunterladen.

Versicherte und Angehörige wenden sich an die Ombudsstelle des Medizinischen Dienstes Nordrhein, damit ihr Problem schnell und unkompliziert gelöst wird. Von den rund 700 Anliegen innerhalb von zwölf Monaten waren jedoch nur 50 ein Fall für die Ombudsperson.
Vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 erreichten Dirk Meyer, Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Nordrhein, 704 Anliegen von Versicherten oder deren Angehörige. Der überwiegende Teil der Anliegen (654) war jedoch kein Fall für die Ombudsstelle. In vielen Fällen wurde die Rolle des Medizinischen Dienstes fehlinterpretiert, statt an die Kranken- oder Pflegekassen, wendeten sich die Versicherten an die Ombudsstelle, etwa um Widerspruch einzureichen.
Weitere Informationen sowie den Ombudsbericht als PDF erhalten Sie hier.