02/2025
Die aktualisierte Richtlinie zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen (StrOPS-RL) ist veröffentlicht. Sie können für Ihr Krankenhaus ab sofort einen turnusgemäßen Strukturprüfungsantrag nach dem gewohnten Verfahren stellen. Welche Vorteile dies hat, erfahren Sie hier.
Für alle Krankenhäuser, deren Bescheinigung zum 31. Dezember 2025 ihre Gültigkeit verliert und die 2026 weiterhin die jeweiligen OPS-Kodes abrechnen wollen, ist ein frühzeitiger Antrag sinnvoll. Sobald Ihr Krankenhaus einen positiven Bescheid erhält, haben Sie Planungssicherheit für 2026 und können diesen OPS-Kode mit den Krankenkassen abrechnen.
Die Bescheide behalten ihre Gültigkeit, auch wenn später im Jahr eine gemeinsame Richtlinie für die Prüfung von Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmalen (LOPS-RL) in Kraft tritt. Denn die aktuelle StrOPS-Richtlinie wird in die neue LOPS-Richtline integriert.
Die Richtlinie mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.
Aktuell gibt es eine Richtlinie zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen (StrOPS-RL). Doch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sieht vor, dass der Medizinische Dienst in Zukunft OPS-Strukturmerkmale sowie Leistungsgruppen prüft und diese Prüfungen miteinander verzahnt. Hierfür wird es später im Jahr eine gemeinsame Richtlinie geben (LOPS-RL). Eine Konstellation, die viele Fragen in Bezug auf Strukturprüfungen aufwirft, und die wir Ihnen hier beantworten.
Für alle Krankenhäuser, deren Bescheinigungen zum 31. Dezember 2025 ihre Gültigkeit verlieren und die 2026 weiterhin die jeweiligen OPS-Kodes abrechnen wollen, ist ein frühzeitiger Antrag sinnvoll.
Wer schon jetzt einen turnusgemäßen Strukturprüfungsantrag stellt, hat frühzeitig Planungssicherheit für 2026. Sobald Ihr Krankenhaus einen positiven Bescheid erhält, können Sie diesen OPS-Kode mit den Krankenkassen abrechnen.
Nein, das ist nicht nötig. Denn trotz einer neuen gemeinsamen Richtlinie für die Prüfung von Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmalen (LOPS-RL), wird es weiterhin zwei verschiedene Prüfungen geben. Sie müssten also auch bei Inkrafttreten der LOPS-Richtlinie einen Antrag zur Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen an den Medizinischen Dienst stellen.
Wenn Sie jetzt einen Strukturprüfungsantrag stellen und einen Bescheid erhalten, behält dieser seine Gültigkeit - auch nach Inkrafttreten der LOPS-Richtlinie. Sie müssen dann keinen neuen Strukturprüfungsantrag stellen.
Nein. Denn die aktuelle Richtlinie zu Strukturprüfungen wird lediglich in die neue LOPS-Richtline integriert.
Die Richtlinie mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.