04/2023
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für Krankenhäuser

Über 90 Prozent positive Bescheide, aber dennoch weiterhin ein Mangel an Fachpersonal. Dies ist das Fazit der Strukturprüfung 2022. Zum zweiten Mal veröffentlichte der Medizinische Dienst Nordrhein die Ergebnisse seiner Prüfungen in einem Report.
Im Jahr 2022 führte der Medizinische Dienst Nordrhein zum zweiten Mal Strukturprüfungen in Krankenhäusern durch. Insgesamt 92 Prozent der 873 Anträge wurden 2022 positiv beschieden. Bei ihnen lagen die Voraussetzungen zur Abrechnung der entsprechenden Komplexbehandlungen vor.
Gegenüber 2021, dem ersten Jahr der Strukturprüfungen, waren nicht nur mehr Anträge erfolgreich, es wurden auch bereits mehr im ersten Anlauf positiv beschieden. So wurden zum Beispiel bei der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung im Jahr 2021 nur 74 Prozent der 77 Anträge befürwortet. Grund der Ablehnungen war insbesondere der Mangel an Fachpersonal. Es fehlten Ärzte, Psychologen und vor allem Logopäden. Im Jahr 2022 konnten 91 Prozent der Anträge für diese Komplexbehandlung positiv beschieden werden, insbesondere aufgrund der Personalverstärkung etwa aus dem Gebiet der Logopädie.
Dennoch gibt es auch Hinweise auf strukturelle Defizite. Auch im zweiten Prüfungsjahr bleibt der Mangel an Fachpersonal ein relevantes Thema. Fast die Hälfte aller abgelehnten Prüfanträge scheiterte ausschließlich aufgrund des fehlenden Fachpersonals. Neben Ärztinnen und Ärzten fehlte vor allem Personal aus den Fachgebieten der Psychotherapie, der Ergotherapie, der Logopädie und der Physiotherapie. Fast die Hälfte aller 2022 abgelehnten Prüfanträge (43 Prozent) scheiterte ausschließlich aufgrund fehlenden Fachpersonals. Das betraf wie im Vorjahr besonders die Bereiche Schlaganfallversorgung, Kinderintensivmedizin, Psychiatrie und Palliativmedizin, besonders sensible und personalintensive Bereiche.
Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass die Strukturprüfungen Impulse für Qualitätsverbesserungen geben können. Bereits in den Wiederholungsprüfungen 2021 hatten Krankenhäuser mit einem negativen Bescheid für die erneute Überprüfung erheblich nachgebessert. Es wurden Fachärztinnen und Fachärzte eingestellt, Dienstbesetzungen und Kooperationen angepasst oder in Baumaßnahmen oder technische Geräte investiert, um die Anforderungen zu erfüllen.
Die Ergebnisse aus den mehr als 270 Widersprüchen und Wiederholungsprüfungen des Jahres 2021 sind detailliert im Report „Strukturprüfungen in Krankenhäusern 2021 UPDATE“ zusammengestellt.
Den aktuellen Report Strukturprüfungen 2022 finden Sie hier als PDF zum Herunterladen.

Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste hat ihren Begutachtungsleitfaden für die Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes in Krankenhäusern überarbeitet.
Dem Begutachtungsleitfaden wurden in Anlage 1 drei Strukturmerkmalbewertungen mit den Nummern 40, 41 und 42 hinzugefügt (Seite 103–106). Zudem wurde auf Seite 65 die tabellarische Übersicht über die im Begutachtungsleitfaden enthaltenen Strukturmerkmalbewertungen aktualisiert.
Der Begutachtungsleitfaden enthält für die Gutachterinnen und Gutachter der Medizinische Dienste verbindliche Vorgaben für die vom Gesetzgeber vorgesehenen Kontrollen der Einhaltung von Qualitätsvorgaben, insbesondere für die einheitliche Auslegung der in den Richtlinien, Beschlüssen und Regelungen des G-BA enthaltenen Struktur- und Prozessmerkmale.
Basis für die Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes in Krankenhäusern ist die „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes nach § 275a SGB V (MD-Qualitätskontroll-Richtlinie, MD-QK-RL)“
Den aktualisierten Begutachtungsleitfaden finden Sie hier als pdf zum Download.

Der Medizinische Dienst Nordrhein veröffentlicht erstmals die Ergebnisse der Pflegequalitätsprüfungen in einem Report.
Rund 1,2 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen sind pflegebedürftig, über 670.000 davon leben in Nordrhein. Sie vertrauen darauf, dass sie in Pflegeeinrichtungen und von ambulanten Diensten gut versorgt werden. Als verpflichtende Qualitätssicherung hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Medizinische Dienst stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste einmal im Jahr prüft. Ziel ist es, die Qualität der Versorgung und die Transparenz zu steigern.
Der Medizinische Dienst Nordrhein hat jetzt erstmals die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in einem Report veröffentlicht. Die Zusammenstellung gibt einen Einblick in die pflegerische Versorgung und ihrer Qualität in Nordrhein. Sowohl stationäre Einrichtungen als auch ambulante Dienste leisten grundsätzlich eine gute pflegerische Versorgung und haben die Anforderungen an die Qualität überwiegend erfüllt. Das jedenfalls ist das Ergebnis von rund 1.800 Qualitätsprüfungen, die der Medizinische Dienst Nordrhein im Zeitraum zwischen Juli 2021 und Juni 2022, also während der Coronapandemie durchgeführt hat.
Neben der grundsätzlich guten pflegerischen Versorgung zeigte sich aber auch Verbesserungspotenzial. Das war insbesondere dann der Fall, wenn ein höherer pflegerischer Aufwand oder höhere pflegefachliche Anforderungen für die Versorgung der Menschen notwendig waren. Konkret: Je mehr Unterstützung ein pflegebedürftiger Mensch benötigte, je aufwendiger die Pflege war, desto schwieriger wurde es für einige stationäre und ambulante Einrichtungen, diesem gerecht zu werden.
Bei der zeitintensivsten Form der ambulanten Pflege zeigten sich schließlich auch die meisten Defizite: bei der außerklinischen Intensivpflege, kurz AKI. Schwerstpflegebedürftige Patientinnen und Patienten, die künstlich beatmet werden oder tracheotomiert (Luftröhrenschnitt) sind, werden bei der AKI in der Regel von spezialisierten ambulanten Pflegediensten versorgt. Insbesondere in Wohngemeinschaften stellten die Prüferinnen und Prüfer erhebliche Versorgungsprobleme fest.

Dr. Klaus-Peter Thiele, Ärztlicher Leiter des Medizinischen Dienstes Nordrhein, wurde vom Vorstand der EUMASS als deutscher Vertreter einstimmig in das "Scientific Committee" gewählt.
EUMASS steht für European Union for Medicine in Assurance and Social Security und versteht sich als Plattform für den Erfahrungsaustausch zwischen Sozialmedizinerinnen und Sozialmedizinern der 23 europäischen Mitgliedsländer. In diesem Sommer fand in der Düsseldorfer Zentrale des Medizinischen Dienstes Nordrhein das jährliche Treffen der EUMASS statt.

Insgesamt 1.216 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst Nordrhein im Jahr 2022 erstellt und bei fast einem Viertel der Fälle bestätigte sich der Verdacht (22,8 Prozent). Die Jahresstatistik 2022 zeigt zudem, die festgestellten Fehler betrafen die unterschiedlichsten Erkrankungen und die verschiedensten Behandlungen.
Die meisten Vorwürfe entfielen auf die chirurgischen Fachgebiete Orthopädie und Unfallchirurgie (358), gefolgt von Zahnmedizin (112) sowie Frauenheilkunde und Geburtsmedizin (110).
Die Zahlen zeigen jedoch nur einen kleinen Ausschnitt an Behandlungsfehlern. Zahlreiche Fälle bleiben unbekannt. Zum einen werden sie in Deutschland nicht zentral erfasst; zum anderen werden sie von betroffenen Patientinnen und Patienten nicht als Fehler wahrgenommen und deshalb auch nicht vorgeworfen.
Im Interesse der Patientinnen und Patienten plädieren die Medizinischen Dienste seit Jahren für mehr Transparenz und eine neue Sicherheitskultur, bei der Fehler offengelegt, systematisch erfasst und ausgewertet werden. Nur so kann mit gezielten Maßnahmen die Patientensicherheit gestärkt werden. Das gilt insbesondere für die sogenannten Never Events – Fehler, die oft schwere Folgen haben, aber sicher zu vermeiden wären. So könnten zum Beispiel Checklisten oder Markierungen helfen, folgenschwere Seitenverwechslungen bei Operationen zu verhindern, diese werden aber nicht immer genutzt.

Für sein vorbildliches Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) wurde der Medizinische Dienst Nordrhein vom Landschaftsverband Rheinland prämiert. Dr. Alexandra Schwarz (Foto: l.), LVR-Dezernentin Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung, übergab die Auszeichnung an Dr. Petra Lohnstein, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Nordrhein.
Die Auszeichnung war mit einer Prämie in Höhe von 10.000 Euro verbunden. Die Jury des LVR-Inklusionsamtes haben vor allem das BEM-Team, der Datenschutz sowie die Einleitung des BEM überzeugt.

Derzeit verteilen Gutachterinnen und Gutachtern des Medizinischen Dienstes Nordrhein den Flyer "Pflegewegweiser NRW" mit Informationen zur Pflegeberatung während ihrer Versichertenbegutachtungen. Das gleichnamige Projekt der Verbraucherzentrale NRW, des Gesundheitsministeriums NRW und der Landespflegekassen unterstützt Ratsuchende und deren Angehörige bei der Suche nach Informationen rund um das Thema Pflege.
Das Projekt versteht sich als Kompass, der Ratsuchende und pflegende Angehörige an die richtige Anlaufstelle lotsen möchte. Über eine Hotline und eine Internetseite können Antworten auf Fragen rund um Pflege gefunden werden. Bereits im vergangenen Jahr unterstützte der Medizinische Dienst das Projekt mit sehr guter Resonanz.
Rund 350.000 Pflegebegutachtungen führen die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Nordrhein im Jahr durch, bei den pflegebedürftigen Menschen zu Hause, im Heim oder im Kramkenhaus. Dabei beraten sie auch die Betroffenen und ihre Angehörigen mit Blick auf ihre Pflegesituation. Mit dem Infoflyer und den Hinweisen der Pflegeexperten des Medizinischen Dienstes Nordrhein erhalten die Versicherten so schnell und unbürokratisch Unterstützung für ihren Alltag. Wie wichtig diese Beratung gerade zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit ist, zeigen auch die Ergebnisse der Versichertenbefragung des Medizinischen Dienstes. Dort steht der Wunsch nach mehr Beratung an erster Stelle. Daher unterstützt der Medizinische Dienst Nordrhein das Projekt "Pflegewegweiser NRW".