03/2024
Newsletter
für Krankenhäuser

Um den Service für Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser weiter auszubauen, haben wir die Log-in-Funktion auf unserer Internetseite aufgehoben. So können Sie ab sofort einfach und ohne Registrierung auf alle Informationen zu Qualitätskontrollen, Abrechnungsprüfungen und Strukturprüfungen sowie auf das Archiv dieses Newsletters zugreifen.
Alles rund um die Qualitätsvorgaben des G-BA und die Kontrollen des Medizinischen Dienstes finden Sie auf der Seite Krankenhaus-Qualitätskontrollen.
Möchte Ihr Krankenhaus eine Strukturprüfung beantragen? Auf der Seite Krankenhaus-Strukturprüfungen finden Sie die notwendigen Formulare, Ihren Kontakt zum Medizinischen Dienst Nordrhein sowie die Richtlinie zum Download.
Auf der Seite Krankenhaus-Abrechnungsprüfungen finden sich Links und Informationen zu den Prüfungen, zur Überwachung der Prüfquoten, zum DRG-Katalog oder zu Kodierempfehlungen.
Über das MD-Portal, ehemals LE-Portal, können Sie sicher Daten und Dokumente mit den Medizinischen Diensten austauschen. Wie dies funktioniert und wie Sie sich anmelden, erfahren Sie auf der Seite MD-Portal.

Aus dem Leistungserbringerportal, kurz LE-Portal, wurde das MD-Portal. Hierüber können Sie elektronisch Daten und Dokumente zur Abrechnungs- und Strukturprüfung mit den Medizinischen Diensten austauschen. Ein Überblick.
Im Zuge der Abrechnungsprüfungen erhalten Krankenhäuser Unterlagenanforderungen und können dem Medizinischen Dienst die entsprechenden Dokumente über das MD-Portal hochladen. Der Medizinische Dienst stellt über das Portal Prüfanzeigen für stationäre Begutachtungen sowie Begehungslisten für die Prüfungen vor Ort zur Verfügung. Zudem können Krankenhäuser über das MD-Portal Strukturprüfungen beantragen sowie Unterlagen hochladen.
Hatten Sie sich bereits für das LE-Portal angemeldet, ist Ihre Registrierung auch für das MD-Portal gültig. Sie können den eletronischen Datenaustausch somit wie gewohnt nutzen.
Hier geht's zu weiteren Informationen und zur Registrierung für das MD-Portal.

Die Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit (AU) ist eine wesentliche Aufgabe der Medizinischen Dienste. Allein im Jahr 2022 führte der Medizinische Dienst Nordrhein über 45.000 Begutachtungen durch. Der "Report Arbeitsunfähigkeit" analysiert die Begutachtungsaufträge und zeigt, dass psychische Erkrankungen vermehrt zu Langzeitarbeitsunfähigkeiten führen.
Im Jahr 2022 betrafen in Nordrhein die meisten AU-Gutachten über 50-jährige Versicherte. Viele von ihnen waren in Sozial-, Erziehungs- oder Gesundheitsberufen beschäftigt und litten an psychischen Erkrankungen oder Verhaltensstörungen. Der Medizinische Dienst wird unter anderem beauftragt zu prüfen, ob bestimmte Maßnahmen die Gesundheit der Betroffenen verbessern und ihnen die Rückkehr ins Erwerbsleben ermöglichen können. In der Häfte dieser Fälle empfehlen die ärztlichen Gutachterinnen und Gutachter konkrete Behandlungen und Therapien. Damit setzt der Medizinische Dienst Nordrhein wichtige Impulse, um die Lebenssituation vieler Menschen zu verbessern.
Das vorrangige Ziel von AU-Begutachtungen ist es, Langzeitkranken die Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen. Um dieses Ziel sicherzustellen, ist es notwendig, dass alle Beteiligten eng zusammenarbeiten. Bei wiederholten und längeren Krankschreibungen muss systematisch geprüft werden, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit die Betroffenen wieder am Erwerbsleben teilnehmen können. Hier ist eine umfangreiche und intensive Kommunikation zwischen den Patientinnen und Patienten, den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse notwendig.
Weitere Informationen und den Report als pdf zum Download finden Sie hier.

Der Pflegebedarf ist in den vergangenen fünf Jahren deutlich gestiegen und hat sich stark verändert. Die Menschen in Nordrhein werden früher pflegebedürftig und chronische Gelenkerkrankungen haben bei den Pflegebedürftigen zugenommen. Das zeigt der Report „Pflegebegutachtungen 2023“, den der Medizinische Dienst Nordrhein veröffentlicht.
Der steigende Pflegebedarf spiegelt sich in den Begutachtungszahlen des Medizinischen Dienstes Nordrhein wider. Von 2019 bis 2023 ist die Zahl an Gutachten um 48,5 Prozent auf mehr als 395.000 gestiegen. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes stellen auch fest, dass bei Pflegebedürftigen und Angehörigen ein hoher Bedarf an Koordination und an Beratung besteht. Bei Fragen etwa zum Leistungsspektrum der Pflegeversicherung, zu Zusatzkosten und zu Entlastungs- oder Unterstützungsangeboten fühlen sich die Betroffenen nicht ausreichend informiert.
Die Erkenntnisse des Reports lassen Rückschlüsse auf die zukünftige Versorgung zu: Die stetig wachsende Zahl an Pflegebedürftigen und steigender Fachkräftemangel machen eine gute Gesundheitsvorsorge immer wichtiger. Der Bedarf an ambulanten Pflegediensten oder Tagespflegeeinrichtungen wird weiter steigen. Dementsprechend ist es eine wesentliche Herausforderung für die Politik, den Ausbau ambulanter Pflegeangebote zu fördern. Gleichzeitig muss der Vereinsamung von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen entgegengewirkt werden, denn durch die Pflegebedürftigkeit reduzieren sich die Außenkontakte deutlich. Darüber hinaus zeigen die Erfahrungen der Gutachterinnen und Gutachter, dass sich Betroffene bei der Organisation der Pflege häufig alleingelassen fühlen.
Den Report als pdf Dowanload finden Sie hier.

Rollstühle, Einlagen oder Prothesen, es gibt zahlreiche orthopädische Hilfsmittel auf dem Markt. Sie sollen Patientinnen und Patienten beim Heilungsprozess unterstützen oder eine Behinderung ausgleichen. Beim Thema Hilfsmittel aus der Orthopädie und Rehatechnik bleiben für Ärztinnen und Ärzte nicht selten offene Fragen. Der Medizinische Diest Nordrhein bietet deshalb zwei Fortbildungen an.
Die Veranstaltung „Orthopädische Hilfsmittel in der Praxis“ widmet sich am 30. Oktober 2024, 15 bis 16.30 Uhr, unter anderem folgenden Themen: Was gibt es bei der Verordnung von Hilfsmitteln zu beachten? Was sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verordnung? Wie hilfreich können wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sein?
Zu weiteren Informationen und zur Anmeldung für „Orthopädische Hilfsmittel in der Praxis“ gelangen Sie hier.
Am 20. November 2024, 15 bis 16.30 Uhr, findet die Fortbildung „Hilfsmittel aus Orthopädie und Rehatechnik bei Kindern und Erwachsenen“ statt. Folgende Fragen stehen unter anderem auf der Tagesordnung: Was ist bei der Verordnung von orthopädischen Hilfsmitteln zur Versorgung der Fußheberschwäche zu beachten? Und welche Vorrausetzungen werden bei der Begutachtung von Autokindersitzen und Therapiefahrrädern für Kinder benötigt?
Zu weiteren Informationen und zur Anmeldung für „Hilfsmittel aus Orthopädie und Rehatechnik bei Kindern und Erwachsenen“ gelangen Sie hier.

Dr. Barbara Zimmer ist neue Leiterin des Kompetenz-Centrum Onkologie (KCO). Am 1. September 2024 trat sie die Nachfolge von Professor Dr. Axel Heyll an, der sich nach 24 Jahren altersbedingt verabschiedet. Als langjährige stellvertretende KCO-Leiterin bringt Zimmer umfassende Erfahrungen und großes Fachwissen in der Beratung und Begutachtung zu onkologischen Fragestellungen sowie in der Sozialmedizin mit.
Nach dem Medizinstudium mit Auslandaufenthalten an internationalen Universitätskliniken folgte die Facharztausbildung an den Universitätskliniken in Düsseldorf und Berlin mit dem Schwerpunkt in der Hämatoonkologie. Seit 2003 ist Dr. Barbara Zimmer beim KC Onkologie tätig. Ihre Schwerpunkte liegen in der Bewertung von onkologischen Arzneimitteln, Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, bei Fragen zur Qualitätssicherung und in der Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung.
Dr. Barbara Zimmer ist Fachärztin für Internistische Hämatologie und Onkologie. Sie hat darüber hinaus die Master-Studiengänge Public Health mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement (MPH) und Medizinethik (MA) abgeschlossen. Mit dieser Expertise ist sie sowohl bei Auftraggebern, in Gremien als auch bei den Fachgesellschaften eine gefragte Gesprächspartnerin.

Die Sozialmedizinische Expertengruppe „Vergütung und Abrechnung“ der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste (SEG 4) hat mehrere Kodierempfehlungen überarbeitet und eine neue ergänzt.
Folgende Kodierempfehlungen (Nummer und Schlagwort) wurden überarbeitet:
- 27 Ätiologie, Manifestation
- 66 Lungenembolie, Beinvenenthrombose
- 82 Kardiomyopathie, Herzinsuffizienz
- 204 Poly-, Monarthritis
- 205 Polyarthritis, Enteritis
- 418 Primärtumor, Nebendiagnose
- 540 Vorhofflimmern, paroxysmal, Hauptdiagnose
- 608 Konkurrierende Hauptdiagnosen
Die Kodierempfehlung 621 (OPS 8-981, Schlaganfall) wurde hinzugefügt.
Zudem wurde die Einleitung aktualisiert.

Ein wichtiges Gremium, das oft im Hintergrund arbeitet: Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Nordrhein. Er setzt sich für ein funktionierendes Gesundheitswesen und zum Wohl der Versicherten ein. In einem kurzen Film wird nun seine Arbeit transparent.
Vier Mitglieder erklären in kurzen Statements die Aufgabe und Bedeutung des Gremiums – darunter die beiden Vorsitzenden Klaus-Peter Hennig und Michael Knittel sowie Ärztevertreter Rudolf Henke und die Patienten- und Verbrauchervertreterin Christiane Grote.