Im Jahr 2021 führte der Medizinische Dienst Nordrhein erstmals Strukturprüfungen in Krankenhäusern durch. Die Ergebnisse geben Hinweise auf die Qualitätsstrukturen in Kliniken. Bei den Prüfungen geht es um 53 komplexe und spezialisierte Krankenhausbehandlungen, an die qualitativ hohe Anforderungen gestellt werden – wie etwa an die Behandlung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten, an die Kinderintensivstationen oder an die Versorgung bei isolationspflichtigen Erregern. Solche sogenannten Komplexbehandlungen erfordern das Wissen eines Teams von Spezialisten, eine besondere Ausstattung oder beides und werden zumeist von großen Krankenhäusern geleistet.
Wollen Kliniken eine der 53 Komplexbehandlungen mit den Kassen abrechnen, müssen sie vorab nachweisen, dass sie über die geforderten Qualitätsvoraussetzungen verfügen und einen Antrag auf Strukturprüfung beim Medizinischen Dienst stellen. Dass 85 Prozent der 1.667 Anträge im Jahr 2021 positiv beschieden wurden, weist auf eine insgesamt gute Versorgung in den nordrheinischen Kliniken hin. Dennoch gibt die Auswertung Hinweise auf strukturelle Defizite in einzelnen Bereichen.
Wie wichtig strukturelle Vorgaben sein können, zeigt sich besonders bei zeitkritischen Behandlungen wie etwa der Schlaganfallversorgung oder der Frührehabilitation nach einem Schlaganfall. Doch genau hier zeigte sich die höchste Auffälligkeit. Von 112 Strukturprüfungsanträgen musste fast jeder dritte negativ bewertet werden.
Insgesamt war der häufigste Grund für Ablehnungen das Fehlen einer hinreichenden Zahl von Fachärztinnen und Fachärzten sowie von Personal aus dem Gebiet der Physiotherapie, Logopädie oder der Psychotherapie. Häufig war das Personal nicht in dem zeitlich geforderten Umfang verfügbar, fehlte also zum Beispiel an Wochenenden oder an Feiertagen. Oder es gab keine Vertretungsregelungen. Der bereits seit Jahren bekannte Personalmangel auf Kinderintensivstationen spiegelt sich auch in den Strukturprüfungen wider. Es mangelt auch an Krankenhaushygienikern und an Hygiene-Fachpersonal.
Beim Thema Hygiene fiel zudem auf, dass die Räumlichkeiten auf speziellen Isoliereinheiten bei vielen Antragstellern unzureichend sind. Für immerhin 22 von insgesamt 48 Anträgen zur Behandlung bei multiresistenten oder andere hochinfektiösen Erregern fehlten die entsprechenden Voraussetzungen, wie etwa die vorgeschriebenen Schleusen. Ein weiteres Problem: Auf diesen Isoliereinheiten ist unter anderem ein Krankenhaushygieniker vorgeschrieben, der alternativ auch eine Hygienefachkraft des Krankenhauses beaufsichtigen kann. Diese Aufsicht kann per Kooperationsvertrag vereinbart werden. Viele Krankenhäuser, die über keinen eigenen Krankenhaushygieniker verfügen, entscheiden sich für letzteres. Jedoch hatten insgesamt zehn Krankenhäuser mit ein und demselben Krankenhaushygieniker einen Vertrag geschlossen.
Krankenhäuser, die ablehnende Bescheide erhalten, hatten die Möglichkeit, nachzubessern und eine erneute Prüfung zu beantragen. 97 dieser Wiederholungsprüfungen wurden daraufhin von den Kliniken gestellt. Bis Ende April 2022 hatte der Medizinische Dienst bereits zwei Drittel der Prüfungen durchgeführt. In 97 Prozent der Fälle waren die Wiederholungsprüfungen erfolgreich. So haben die Strukturprüfungen bereits zu besseren strukturellen Voraussetzungen beigetragen. Es wurden Fachärztinnen und Fachärzte eingestellt, Dienstbesetzungen angepasst oder bauliche Maßnahmen durchgeführt, um so den Strukturanforderungen zu entsprechen.