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Gesetzliche Krankenversicherung

Der Medizinische Dienst Nordrhein unterstützt Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen in medizinischen und pflegerischen Fragen. Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen Arbeitshilfen und Formulare zur Verfügung, um die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Medizinische Fachkompetenz

Ärztinnen und Ärzte des Medizinischen Dienstes Nordrhein führen im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen die sozialmedizinische Beratung bei Einzelfallbegutachtungen durch.

Hierzu gehören zum Beispiel Stellungnahmen zu Fragen zur

  • Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit einschließlich einer möglichen Gefährdung der Erwerbsfähigkeit für die vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgte konkrete Tätigkeit und/oder notwendiger Maßnahmen ggf. weiterer Leistungsträger, diese zu überwinden.
  • Notwendigkeit von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen und/oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
  • Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,
  • Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung,
  • Notwendigkeit und Dauer von häuslicher Krankenpflege.


Beratung in Grundsatzfragen

Der Medizinische Dienst Nordrhein berät die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in grundsätzlichen Fragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung, zum Beispiel bei der Qualitätssicherung oder bei Fragen zur Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Expertinnen und Experten des Medizinischen Dienstes Nordrhein unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen auch bei bundesweiten Verhandlungen und Beratungen.

Beim Medizinischen Dienst Nordrhein ist auch der Sitz des Kompetenz-Centrums Onkologie. Dort beraten erfahrene Spezialistinnen und Spezialisten bundesweit die Medizinischen Dienste und die gesetzliche Krankenversicherung zu Fragen, die Krebserkrankungen betreffen.