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Nummer 25-0603

Pflege:

Widerspruchsbegutachtung in der Einzelfallbegutachtung

Gegen den leistungsrechtlichen Bescheid der Pflegekasse kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch selbst unterliegt keiner besonderen Form. Die Pflegekasse ist verpflichtet, das Widerspruchsvorbringen zu prüfen. Werden aufgrund des Widerspruches gegen den Leistungsbescheid Sachverhalte deutlich, die nach Auffassung der Pflegekasse eine erneute Begutachtung erforderlich machen, kann sie dem zuständigen Gutachterdienst (Medizinischer Dienst) einen entsprechenden Auftrag mit einer Kopie des Widerspruchsschreibens vorlegen.

Ein Widerspruchsgutachten – unabhängig davon, ob nach Aktenlage oder nach Hausbesuch – erfordert immer besondere Sorgfalt. Die zwischenzeitliche Entwicklung und der Eintritt eventueller Änderungen im Vergleich zum Erstgutachten müssen herausgearbeitet, die im Widerspruch vorgebrachten Argumente und Einwände müssen gewürdigt werden.

 

Zielgruppe der Veranstaltung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesetzlichen Krankenversicherung, die primär in der Widerspruchsbearbeitung tätig sind sowie den Widerspruchsausschuss vorbereiten

 

Inhalt

  • Ablauf Antrags- und Widerspruchsverfahren
  • Das Vorgehen im Rahmen der Widerspruchsbegutachtung
  • Das Ergebnis der Widerspruchsbegutachtung

 

Methode

  • Vortrag und Präsentation
  • Diskussion und Fragerunde
  • Fallbesprechungen aus Ihrer Praxis
    (eigene anonymisierte Fallbeispiele können Sie gern vorab an fortbildung(at)md-nordrhein.de senden oder im Rahmen des Seminars einbringen)

 

Voraussetzungen und Kenntnisse

Erfahrungen im Bereich der Widerspruchsbearbeitung

 

Dozent/in

Ulrike Kissels

Pflegeleitung

Veranstaltungsort & Termin

Online-Seminar:

17.06.2025
09:30- 12:00 Uhr
Zurück Zur Zeit keine Anmeldung möglich.

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