Aktuelle Hinweise während der Corona-Pandemie
Pflege-Einzelfallbegutachtungen
Die Begutachtungen finden in der Regel wieder im Hausbesuch statt. Für die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes gilt die einrichtungsbezogene Impflicht (2G-Regel).
Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen
Die Qualitätsprüfungen in Nordrhein finden wieder statt. Auch hier gilt für die Gutachterinnen und Gutachter die einrichtungsbezogene Impflicht (2G-Regel). Vor Ort gelten die Regelungen der Einrichtungen. Anlassprüfungen waren zu jedem Zeitpunkt möglich. Es gelten weiter die Hygieneregeln.
Weitere Informationen zum Thema Corona finden Sie auch auf unserer Sonderseite zur Corona-Pandemie.
Der Medizinische Dienst Nordrhein steht der Pflegeversicherung sowohl in der Einzelfallbegutachtung als auch zur Durchführung von Qualitätsprüfungen in ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen als kompetenter Beratungs- und Begutachtungsdienst zur Verfügung.