Pflegebegutachtung
Aktuelle Hinweise während der Corona-Pandemie
Aktuell finden die Hausbesuche in der Pflegeeinzelfallbegutachtung wieder statt. Für die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes gilt die einrichtungsbezogene Impflicht (2G-Regel).
Weitere Informationen zum Thema Corona finden Sie auch auf unserer Sonderseite zur Corona-Pandemie.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Einverständniserklärung zur Übermittlung von Behandlungsdaten und Befunden finden Sie hier auf der Seite zum Download ebenso wie Informationen zur persönlichen Begutachtung.