Von den 1.238 Vorwürfen zu vermuteten Fehlern im Jahr 2025 bestätigte sich nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes Nordrhein in rund 28 Prozent der Fälle der Verdacht. Zumeist waren es Behandlungen im Krankenhaus (829), bei denen Versicherte einen Fehler bei ihren Krankenkassen anzeigten. Nur wenn sich ein Behandlungsfehlervorwurf bestätigt, haben Patientinnen und Patienten Aussicht auf Schadensersatz.
Die meisten Vorwürfe betrafen die medizinischen Fachgebiete Orthopädie und Unfallchirurgie (376).Danach folgten Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit 121 Fällen sowie Zahnmedizin mit 102 Fällen. Die Anzahl der Behandlungsfehlervorwürfe in einzelnen Fachgebieten ist keine Aussage über die Sicherheit oder Risiken in dem jeweiligen Gebiet aus. Sie zeigt vielmehr, in welchen Bereichen Patientinnen und Patienten Fehler eher bemerken und entsprechend Vorwürfe erheben.
Die veröffentlichten Zahlen spiegeln nur einen Ausschnitt der tatsächlichen Behandlungsfehler wider. Zahlreiche Fälle bleiben unbekannt – weil sie nicht zentral erfasst werden oder weil sie von Betroffenen nicht als Fehler erkannt werden. Im Interesse der Patientinnen und Patienten plädiert der Medizinische Dienst Nordrhein seit Jahren für mehr Transparenz und dafür, die Patientensicherheit mit systematischen Präventionsmaßnahmen zu verbessern.
Bei einem Behandlungsfehlerverdacht können sich Versicherte zunächst an ihre Krankenkasse wenden, die dann ein Sachverständigengutachten beim Medizinischen Dienst beauftragen kann. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine Kosten.
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