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Deutlicher Anstieg bei Anträgen auf Pflegeleistungen

Immer mehr Menschen in Nordrhein stellen einen Antrag auf Pflegeleistungen. Im Jahr 2022 waren es mehr als 383.000. Das ist eine Steigerung von rund 8 Prozent zum Vorjahr und fast 50 Prozent mehr als noch fünf Jahre zuvor.

Schon seit Jahren wächst im Zuge einer alternden Gesellschaft die Zahl der Pflegebedürftigen. Insbesondere seit der Pflegereform im Jahr 2017 verzeichnet der Medizinische Dienst Nordrhein einen deutlichen Anstieg von Anträgen auf Pflegeleistungen. Durch die Einführung des neu gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden die individuellen Situationen von pflegebedürftigen Menschen differenzierter erfasst und die Leistungen aus der Pflegeversicherung verbessert. Zwischen 2017 und 2022 ist die Zahl an jährlichen Pflegeanträgen in Nordrhein um 47,3 Prozent auf nun 383.484 gestiegen.

Bis 2030 wird mit einer Verdoppelung der Anträge gerechnet. Denn mit dem Alter und mit der Dauer der Pflegebedürftigkeit steigt auch der Bedarf an pflegerischer Unterstützung. Das zeigt vor allem der rasante Anstieg von Anträgen auf einen höheren Pflegegrad. Wurden 2017 noch 29 Prozent Höherstufungsanträge gestellt, so waren es 2022 bereits 41 Prozent.

Während der Coronapandemie konnte der Medizinische Dienst Nordrhein die Pflegegutachten trotz aufwändigem Infektionsschutz zuverlässig erledigen, weil die Begutachtung zum größten Teil im telefonischen Kontakt mit den Versicherten oder deren Angehörigen erfolgte. In den Coronajahren waren es insgesamt mehr als 370.000 Telefonbegutachtungen. „Die Telefoninterviews haben sich zu einer bewährten Methode, vor allem bei Höherstufungen entwickelt“, sagt Andreas Hustadt, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Nordrhein. „Den Gutachterinnen und Gutachtern ist es gelungen, die Gespräche auch am Telefon so professionell zu führen, dass die Ergebnisse stimmen und sich die Versicherten damit wohlfühlen.“

In der Versichertenbefragung lag die Zufriedenheit mit der Begutachtung per Telefon bei 90 Prozent und damit gleichauf wie die Begutachtung im Hausbesuch. Auch die Verteilung der Pflegegrade zeigte keine Unterschiede zwischen den Begutachtungsformen: Im Jahr 2022 wurden 14,8 Prozent der Antragstellerinnen und Antragsteller in den Pflegegrad 1 eingestuft. Die meisten Pflegebedürftigen erhielten die Pflegegrade 2 (32,9 Prozent) und 3 (25,4 Prozent). Auf die höchsten Pflegegrade 4 und 5 entfielen 13,0 und 6,4 Prozent. In 7,5 Prozent der Fälle wurde kein Pflegegrad vergeben.

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