Der Medizinische Dienst Nordrhein veröffentlicht seine Jahresstatistik zu Behandlungsfehlern. Von den 1.235 Gutachten zu vermuteten Fehlern im Jahr 2023 betraf der überwiegende Teil Behandlungen im Krankenhaus (860). Die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, bejahte der Medizinische Dienst Nordrhein in jedem vierten Gutachten (25,7 Prozent). Nur in diesen Fällen haben Patientinnen und Patienten Aussicht auf Schadensersatz. Das Spektrum der Fehler ist breit gefächert, die meisten Vorwürfe betreffen die medizinischen Fachgebiete Orthopädie und Unfallchirurgie (364).
Die Zahlen spiegeln nur einen Ausschnitt der tatsächlichen Behandlungsfehler wider. Zahlreiche Fälle bleiben unbekannt – weil sie nicht zentral erfasst werden oder weil sie von Betroffenen gar nicht als Fehler erkannt und daher auch nicht vorgeworfen werden. Im Interesse der Patientinnen und Patienten plädiert der Medizinische Dienst Nordrhein seit Jahren für mehr Transparenz und dafür, die Patientensicherheit mit systematischen Präventionsmaßnahmen zu verbessern.
Im Fokus stehen dabei die sogenannten Never Events, besonders schwerwiegende, aber vermeidbare Schadensereignisse wie beispielsweise Patienten-, Seiten- und Medikamentenverwechslungen oder zurückgebliebenes OP-Material im Körper. Sie zeigen, dass Risiken im Versorgungsprozess bestehen, weil zum Beispiel bekannte Sicherheitsvorkehrungen – wie Checklisten und Markierungen von Patienten vor Eingriffen – nicht angewendet werden.
Bei einem Behandlungsfehlerverdacht können sich Versicherte zunächst an ihre Krankenkasse wenden, die dann ein Sachverständigengutachten beim Medizinischen Dienst beauftragen kann. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine Kosten.
Grafiken zu Behandlungsfehlern 2023 finden Sie hier zum Download
Häufige Fragen und Antworten zu Behandlungsfehlern finden Sie hier