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Neue LOPS-Richtlinie veröffentlicht

Die neue Richtlinie zu Prüfungen von Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen (LOPS-RL) ist veröffentlicht. Die Richtlinie trat am 1. August 2026 in Kraft.

Mit der am 31. Juli 2026 veröffentlichten LOPS-Richtlinie müssen die Medizinischen Dienste bei Leistungsgruppen nicht mehr prüfen, ob ein Krankenhaus die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) einhält. Die betreffenden Inhalte wurden aus dem Richtlinientext sowie aus den Anlagen 4, 12 und 13 entfernt.

In den Formularen für Mitteilungen an den Medizinischen Dienst musste das Datum des Inkrafttretens der neuen Version der LOPS-Richtlinie angepasst werden. Die neuen ausfüllbaren Unterlagen stehen ab sofort auf den Seiten des Medizinischen Dienstes Nordrhein zur Verfügung.

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