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Psychische Erkrankungen dominieren bei AU-Gutachten

Die Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit (AU) ist eine wesentliche Aufgabe der Medizinischen Dienste. Allein im Jahr 2022 führte der Medizinische Dienst Nordrhein über 45.000 Begutachtungen durch. Der "Report Arbeitsunfähigkeit" analysiert die Begutachtungsaufträge und zeigt, dass psychische Erkrankungen vermehrt zu Langzeitarbeitsunfähigkeiten führen.

Im Jahr 2022 betrafen in Nordrhein die meisten AU-Gutachten über 50-jährige Versicherte. Viele von ihnen waren in Sozial-, Erziehungs- oder Gesundheitsberufen beschäftigt und litten an psychischen Erkrankungen oder Verhaltensstörungen. Wird der Medizinische Dienst beauftragt zu prüfen, ob bestimmte Maßnahmen die Gesundheit der Betroffenen verbessern und ihnen die Rückkehr ins Erwerbsleben ermöglichen können, empfehlen die ärztlichen Gutachterinnen und Gutachter in jedem zweiten Fall konkrete Behandlungen und Therapien. Damit setzt der Medizinische Dienst Nordrhein wichtige Impulse, um die Lebenssituation vieler Menschen zu verbessern.

Bei langen Arbeitsunfähigkeitszeiten (im Mittel länger als sechs Monate) oder schwerwiegenden Erkrankungen stellt sich oft die Frage, wie sich die Erwerbsfähigkeit perspektivisch entwickeln wird. Zu dieser Frage gingen rund 40 Prozent der Begutachtungsaufträge von gesetzlichen Krankenkassen ein. Die Gutachterinnen und Gutachter sahen im Ergebnis bei rund einem Drittel der Versicherten die Erwerbsfähigkeit bereits erheblich gefährdet, in weiteren 17 Prozent als schon gemindert.

Am häufigsten beauftragten die gesetzlichen Krankenkassen ein Gutachten mit der Frage zur Dauer der AU (41,8 Prozent). Bei dieser Art von Gutachten standen Frauen (55 Prozent) und Beschäftigte zwischen dem 55. und dem 65. Lebensjahr (43,3 Prozent) im Fokus. Der überwiegenden Mehrheit bestätigten die Gutachterinnen und Gutachter die Arbeitsunfähigkeit. Nur sehr selten führte das Gutachten zur Beendigung der AU (5,4 Prozent).

Das vorrangige Ziel von AU-Begutachtungen ist es, Langzeitkranken die Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen. Um dieses Ziel sicherzustellen, ist es notwendig, dass alle Beteiligten eng zusammenarbeiten. Bei wiederholten und längeren Krankschreibungen muss systematisch geprüft werden, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit die Betroffenen wieder am Erwerbsleben teilnehmen können. Hier ist eine umfangreiche und intensive Kommunikation zwischen den Patientinnen und Patienten, den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse notwendig.

Hintergrund:

Im Krankheitsfall haben alle abhängig Beschäftigten in Deutschland Anspruch auf jährlich bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung. Wer länger krank ist, erhält bis zu 52 weitere Wochen Krankengeld von der Krankenkasse. In bestimmten gesetzlich festgeschrieben Fällen beauftragen die Krankenkassen den Medizinischen Dienst, Gutachten zu erstellen. Zum einen prüft der Medizinische Dienst, ob überhaupt ein Anspruch auf Krankengeld besteht, und zum anderen, ob Maßnahmen und Behandlungen eingeleitet und durchgeführt werden müssen, damit Gesundheit und Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden können.

Den Report Arbeitsunfähigkeit 2022 finden Sie hier als PDF zum Herunterladen.

Hier die vollständige Presseinfo zum Herunterladen.

 

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