Seit Juli 2025 gelten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die neuen Rahmenempfehlungen Rehabilitation, kurz RE-Reha. Sie legen erstmals bundesweit einheitlich fest, was ein Reha-Konzept beinhalten sollte und welche Strukturen fachlich vorzuhalten sind. Überprüft werden die Vorgaben von den Medizinischen Diensten.
Denn sobald stationäre oder ambulante Reha-Einrichtungen an den Start gehen, ihr Spektrum erweitern, die Anzahl ihrer Betten oder Therapieplätze erhöhen, müssen sie entsprechende Versorgungsverträge mit den Krankenkassenverbänden auf Landesebene schließen. Vorab beauftragen die Landesverbände den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung. Es werden Gutachten darüber erstellt, ob die Einrichtungen genügend und geeignetes Personal vorhalten und ob die Qualität stimmt.
Aufgrund der neuen Vorgaben wird auch für Einrichtungen eine neue Prüfung notwendig, in der die Medizinischen Dienste Reha-Konzepte und Angebotsstrukturen sozialmedizinisch bewerten müssen. Daher informierte der MD Nordrhein schon jetzt Einrichtungen in Dialogveranstaltungen in seiner Düsseldorfer Zentrale, was künftig überprüft wird. Das Ziel: Transparente und effiziente Prüfungen für beide Seiten gewährleisten.