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Reha reloaded

Mehr als 100 Vertreterinnen und Vertreter von Rehabilitationseinrichtungen folgten den Einladungen des Medizinischen Dienstes Nordrhein zum Thema "Reha reloaded". In zwei Dialogveranstaltungen drehte sich alles um die neuen Rahmenempfehlungen zur Vorsorge und Rehabilitation. Mit ihnen gibt es neue Vorgaben für Reha-Einrichtungen und damit auch neue Prüfungen durch den Medizinischen Dienst.

Seit Juli 2025 gelten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die neuen Rahmenempfehlungen Rehabilitation, kurz RE-Reha. Sie legen erstmals bundesweit einheitlich fest, was ein Reha-Konzept beinhalten sollte und welche Strukturen fachlich vorzuhalten sind. Überprüft werden die Vorgaben von den Medizinischen Diensten.

Denn sobald stationäre oder ambulante Reha-Einrichtungen an den Start gehen, ihr Spektrum erweitern, die Anzahl ihrer Betten oder Therapieplätze erhöhen, müssen sie entsprechende Versorgungsverträge mit den Krankenkassenverbänden auf Landesebene schließen. Vorab beauftragen die Landesverbände den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung. Es werden Gutachten darüber erstellt, ob die Einrichtungen genügend und geeignetes Personal vorhalten und ob die Qualität stimmt.

Aufgrund der neuen Vorgaben wird auch für Einrichtungen eine neue Prüfung notwendig, in der die Medizinischen Dienste Reha-Konzepte und Angebotsstrukturen sozialmedizinisch bewerten müssen. Daher informierte der MD Nordrhein schon jetzt Einrichtungen in Dialogveranstaltungen in seiner Düsseldorfer Zentrale, was künftig überprüft wird. Das Ziel: Transparente und effiziente Prüfungen für beide Seiten gewährleisten. 

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