Nummer 24-0903
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IPREG: aktueller Stand zur Umsetzung der Begutachtungsrichtlinie „Außerklinische Intensivpflege“
Seit Januar 2023 kann die außerklinische Intensivpflege ärztlich verordnet werden, wenn Versicherte besonders aufwendige medizinische Behandlungspflege benötigen und ständig eine spezialisierte Pflegefachkraft anwesend oder einsatzbereit sein muss. Das gilt insbesondere in den Fällen, in denen es jederzeit zu lebensbedrohlichen Situationen kommen kann, die ein sofortiges Eingreifen erfordern.
Neben Fragestellungen zu diesen Aspekten informieren wir Sie in diesem Seminar auch über die Möglichkeiten, Betroffene im eigenen Zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer stationären Einrichtung intensivmedizinisch zu betreuen.
Aus dem Inhalt
- Wesentliche Inhalte der „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI-RL)“ und der „Begutachtungsanleitung AKI“
- Rechtliche und sozialmedizinische Grundlagen der Beratung und Begutachtung
- Anspruchsvoraussetzungen, Leistungsorte, Leistungserbringung, Krankheitsbilder, Weaning/Dekanülierung, nichtinvasive Beatmung
- Verordnung von AKI im Rahmen des Entlassmanagements aus der stationären Versorgung
- Erst- bzw. Folgeverordnung von AKI durch den Vertragsarzt
Methode
- Vortrag und Präsentation
- Diskussion und Fragerunde
- Fallbesprechungen aus Ihrer Praxis (eigene anonymisierte Fallbeispiele können Sie gern vorab an fortbildung(at)md-nordrhein.de senden oder im Rahmen des Seminars einbringen)
Zielgruppe der Veranstaltung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Voraussetzungen und Kenntnisse
Vorerfahrungen sind wünschenswert
Dozent/in
Dr. med. Heinz-Jürgen Stark
Leitung des Medizinischen Fachbereichs Vorsorge, Rehabilitation, Heilmittel