Nummer 26-0402
Rehabilitation:
Im Spotlight: IPREG: Wann geht der Auftrag zum MD?
Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) soll unter anderem den Zugang zur medizinischen Rehabilitation erleichtern. Die verordnenden Ärztinnen und Ärzte stellen die medizinische Notwendigkeit beispielsweise einer geriatrischen Rehabilitation fest. Wann sind die Krankenkassen an diese Feststellung gebunden? Bei anderen Indikationen kann die Krankenkasse von der Verordnung nur nach Überprüfung durch den Medizinischen Dienst abweichen. Nach wie vor bestehen Unsicherheiten, unter welchen Voraussetzungen Fälle dem Medizinischen Dienst vorgelegt werden können.
Inhalt
- IPReG – Bedeutung für die medizinische Rehabilitation
- Vertragsärztliche Verordnung einer (geriatrischen) Rehabilitation
- Einleitung einer Leistung zur Anschlussrehabilitation – Vorlage beim MD?
- Zusammenarbeit Krankenkassen – Medizinischer Dienst: Welche Fälle können vorgelegt werden?
Methode
- Vortrag und Präsentation
- Diskussion und Fragerunde
- Fallbesprechungen aus Ihrer Praxis (eigene anonymisierte Fallbeispiele können Sie gern vorab an fortbildung(at)md-nordrhein.de senden oder im Rahmen des Seminars einbringen)
Zielgruppe der Veranstaltung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Voraussetzungen und Kenntnisse
Erfahrungen im Bereich der Rehabilitations-Antragsbearbeitung sind wünschenswert
Dozent/in
Dr. med. Heinz-Jürgen Stark
Leitung des Medizinischen Fachbereichs Vorsorge, Rehabilitation, Heilmittel
Veranstaltungsort & Termin
Online-Seminar: