Zum Inhalt springen

Nummer 26-0402

Rehabilitation:

Im Spotlight: IPREG: Wann geht der Auftrag zum MD?

Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) soll unter anderem den Zugang zur medizinischen Rehabilitation erleichtern. Die verordnenden Ärztinnen und Ärzte stellen die medizinische Notwendigkeit beispielsweise einer geriatrischen Rehabilitation fest. Wann sind die Krankenkassen an diese Feststellung gebunden? Bei anderen Indikationen kann die Krankenkasse von der Verordnung nur nach Überprüfung durch den Medizinischen Dienst abweichen. Nach wie vor bestehen Unsicherheiten, unter welchen Voraussetzungen Fälle dem Medizinischen Dienst vorgelegt werden können.

Inhalt

  • IPReG – Bedeutung für die medizinische Rehabilitation
  • Vertragsärztliche Verordnung einer (geriatrischen) Rehabilitation
  • Einleitung einer Leistung zur Anschlussrehabilitation – Vorlage beim MD?
  • Zusammenarbeit Krankenkassen – Medizinischer Dienst: Welche Fälle können vorgelegt werden?

Methode

  • Vortrag und Präsentation
  • Diskussion und Fragerunde
  • Fallbesprechungen aus Ihrer Praxis (eigene anonymisierte Fallbeispiele können Sie gern vorab an fortbildung(at)md-nordrhein.de senden oder im Rahmen des Seminars einbringen)

Zielgruppe der Veranstaltung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Voraussetzungen und Kenntnisse

Erfahrungen im Bereich der Rehabilitations-Antragsbearbeitung sind wünschenswert

Dozent/in

Dr. med. Heinz-Jürgen Stark

Leitung des Medizinischen Fachbereichs Vorsorge, Rehabilitation, Heilmittel

Veranstaltungsort & Termin

Online-Seminar:

20.04.2026
10:00 - 11:30 Uhr
Zurück Zur Zeit keine Anmeldung möglich.

Haben Sie Fragen?

Ihr Ansprechpartner

Isabel Schwering

isabel.schwering@md-nordrhein.de

0211 1382 - 406

Ihr Ansprechpartner

Sebastian Kauf

sebastian.kauf@md-nordrhein.de

0211 1382 - 315