Nummer 26-1001
Medizinische Grundlagen:
Transsexualismus/Transidentität
Durch das BSG-Urteil vom 19.10.2023 und die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) haben sich die gesetzlichen Bedingungen und Rahmenbedingungen für die Begutachtung geschlechtsangleichender Maßnahmen deutlich verändert. Die Zahl der Anträge auf geschlechtsangleichende Maßnahmen ist deutlich gestiegen.
Wichtig für die Begutachtung ist die Konkretisierung der Fragestellung der Krankenkasse, ob eine Begutachtung nach BGA oder eine Prüfung nach der aktuellen BSG-Rechtsprechung und/oder NUB-Kriterien erfolgen soll. Die Diagnosesicherung ist weiterhin eine der wichtigsten Aufgaben, um unnötige medizinische Eingriffe in den gesunden Körper zu vermeiden. Gefragt werden muss unter anderem nach dem jeweiligen Leidensdruck der Betroffenen. Aber auch andere psychiatrische oder psychotherapeutische Mittel, die diesen Druck lindern könnten, sollten erwogen werden. Auch die Frage, ob die beantragten geschlechtsangleichenden Maßnahmen abschließend indiziert sind, muss beantwortet werden.
Inhalt
- Allgemeine Entwicklung im Medizinischen Dienst Nordrhein
- Begriffsklärung
- Anforderungen an die Begutachtung
- Geschlechtsangleichende Maßnahmen (Frau-zu-Mann bzw. Mann-zu-Frau)
- Ausblick
Methode
- Vortrag und Präsentation
- Diskussion und Fragerunde
- Fallbesprechungen aus Ihrer Praxis
(eigene anonymisierte Fallbeispiele können Sie gern vorab an fortbildung@md-nordrhein.de senden oder im Rahmen des Seminars einbringen)
Zielgruppe der Veranstaltung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesetzlichen Krankenversicherung, die entsprechende Anfragen und Anträge aus diesem Bereich bearbeiten
Voraussetzungen und Kenntnisse
Keine besonderen Voraussetzungen und Kenntnisse notwendig
Dozent/in
Dr. med. Beate Fulge-Walterscheid
Ärztlicher Gutachterin im Fachbereich Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik
Veranstaltungsort & Termin
Online-Seminar: