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Mitteilungsmanagement: Unterlagen aus der Arztpraxis gehen direkt an den Medizinischen Dienst

Ärztliche Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes benötigen für ihre Stellungnahmen nicht selten Berichte und Befunde der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen.

Befunde und andere Informationen, die für eine gutachterliche Stellungnahme notwendig sind, werden von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten direkt an den Medizinischen Dienst Nordrhein gesendet. Dazu erhalten sie von der Krankenkasse der Versicherten ein Schreiben mit dem Grund für die Begutachtung und einen bereits vollständig ausgefüllten sogenannten Weiterleitungsbogen (Muster 86). Auf dem Bogen finden sich unter anderem die Anschrift des Mitteilungsmanagements (MiMa) des Medizinischen Dienstes Nordrhein, eine Vorgangsnummer und die Daten der Patientin beziehungsweise des Patienten. Mit dabei ist auch ein Freiumschlag.

 

Weiterleitungsbogen immer mitsenden

Die geforderten Unterlagen werden dann als Kopie direkt an den Medizinischen Dienst Nordrhein gesendet und nicht an die Kasse. Unbedingt mitgeschickt werden muss der Weiterleitungsbogen. Anhand des Bogens kann der Medizinische Dienst Nordrhein die übermittelten Unterlagen direkt den Versicherten zuordnen. Das dient der schnellen Bearbeitung und dem Datenschutz der Versicherten.

Haben Sie noch weitere Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne an.