Versicherte erhielten nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst Nordrhein einen Anruf von einer vermeintlichen Firma, die vorgab, im Auftrag der Pflegekasse zu handeln. Der zeitliche Zusammenhang des Anrufs zur Begutachtung besteht zufällig.
Unter dem Vorwand, dass noch nicht alle Pflegeleistungen ausgeschöpft wurden, fragen die Anrufer Sozialdaten und die Höhe des Pflegegrades ab. Es wird versucht, ein Abonnement zur Lieferung von Pflegehilfsmitteln abzuschließen oder einen Hausbesuch zu vereinbaren.
Bei den geschilderten Vorgehensweisen handelt es sich um Beispiele. Häufig ändern die Anrufer jedoch auch ihre Strategien und Methoden.
Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen empfiehlt:
Falls Sie Sozialdaten, Kontoverbindungen oder Ähnliches mitgeteilt haben, sollten Sie umgehend Strafanzeige bei der Polizei stellen – online, telefonisch oder auf der nächsten Polizeiwache. Dafür sollten das Datum des Anrufs, die Uhrzeit und ggf. die Nummer notiert werden.
Erfolgt ein erneuter Anruf, sollten Sie am besten direkt auflegen und die Pflegekasse über die bekannte Nummer anrufen, um zu erfragen, ob ein Anruf in ihrem Auftrag erfolgte.
In allen Fällen gilt:
Sensible Daten wie die Versichertennummer, aber auch die Kontonummer oder das Geburtsdatum sollten Sie niemals an unbekannte Anrufer am Telefon durchgeben. Sozialdaten werden durch den Medizinischen Dienst Nordrhein grundsätzlich nicht weitergegeben.
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